Beiträge von Reich der Spiele im Thema „Hunter und Cron führt Bezahlmodell ein“

    Ich weiß nicht, wieso du eigentlich immer wieder durch Pseudoquellen oder falsche Wahrnehmungen oder verquere Behauptungen auffallen willst. Es ist wirklich anstrengend, mit dir zu diskutieren. Daher habe ich auch keine Lust mehr darauf. Nur das noch zur Klarstellung:

    Es kommt genauso gut Kategorie B in Frage bei Rezensionsexemplaren, und bei Kategorie C, steht auch in der Regel, es gibt also auch Ausnahmen.


    Eine Rezension ist NICHT an Bedingungen geknüpft, denn dann wäre es keine Rezension mehr. B betrifft sogenannte Produktplatzierungen, Werbebeiträge usw. Du solltest dich vielleicht etwas intensiver mit dem Thema befassen, statt hier so einen Blödsinn zu verbreiten. Und Blogger als Quellen sind also verlässlicher als die Landesmedienanstalten? Hallo? Deine Journalismus-Quelle hat übrigens mit Bezug auf die zuständigen Stellen eine völlig andere Auffassung. Statt dir hier die Wahrheit nach eigenem Gefühl zurechtzubiegen, solltest du dich an die Fakten halten.


    Presserat zum Thema Schleichwerbung:


    Zitat

    Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird.

    Schleichwerbung - Presserat


    Dort übrigens explizit der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und "Native Advertising" genannt. Kannst ja mal recherchieren, warum eine Rezension per se redaktioneller Inhalt ist und was im Unterschied dazu Native Advertising oder Schleichwerbung ist. Es kommt nämlich auch auf die Intention an. Und die ist, Werbung und wie auch immer bezahlte Artikel von redaktionellen Beiträgen sauber zu trennen. Und nein, ein Rezensionsexemplar ist keine Bezahlung.

    Pressekodex:

    Zitat
    Verleger und Redakteure [...] achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.

    und etwas später:


    Zitat
    Journalisten nehmen daher keine Einladungen oder Geschenke an, deren Wert das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß übersteigt. Die Annahme von Werbeartikeln oder sonstiger geringwertiger Gegenstände ist unbedenklich.


    Zufinden hier: Pressekodex - Presserat

    Was das UWG angeht, sind dort ganz andere Dinge gemeint. Da geht es um Taggen und Meta Tags mit Markennamen oder Verstöße gegen den Wettbewerb durch verkappte Schleichwerbung zum Erzielen wirtschaftlicher Vorteile. Der Adressat, also der Leser, soll Werbung als solche erkennen können. Hier schließt sich der Kreis zu den oben genannetn Quellen.

    TMG: § 6 (1), Satz 1:

    Zitat

    Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.

    Das bezieht sich auf Werbung, nicht auf redaktionelle Inhalte. Was war eine Rezension noch einmal? Ah, ja, eine Form der kritischen Auseinandersetzung, also ein redaktioneller Beitrag,


    Affililinks: Thema ist unabhängig vom Rest.

    Und dann noch ein (meines Wissen in diesem Fach als Experte bekannter) Anwalt über Bücher (analog zu Spielen):

    Zitat

    Die Regel dürf­te aber sein, dass die kos­ten­lo­se Über­las­sung eines Rezen­si­ons­ex­em­plars regel­mä­ßig nicht aus­reicht, um eine unlau­te­re Beein­flus­sung des Arti­kels anzu­neh­men. Solan­ge das Zusen­den des Buchs allein zur Ermög­li­chung einer, wie auch immer gear­te­ten, Bespre­chung erfolgt, ist die Unab­hän­gig­keit des Blog­gers in der Regel nicht über die Maßen stra­pa­ziert.

    [...]

    Habt ihr euch für eine Rezen­si­on, gleich wel­chen Ergeb­nis­ses, tat­säch­lich bezah­len las­sen, so müsst ihr dies ent­spre­chend kennt­lich machen. Wur­de euch nur zum „Tes­ten“ ein Exem­plar des bespro­che­nen Buches zuge­sandt, so muss das nicht aus der Kri­tik her­vor­ge­hen.

    ==> Fettung durch mich. <==

    Zu finden hier: Schleichwerbung in Blogs oder die Notwendigkeit Rezensionsexemplare zu kennzeichnen - Tilman Winterling


    Also hör bitte auf, hier absoluten Quatsch zu verbreiten, nur weil du ein inhaltlich fragwürdigen Blog mehr trauen willst als offiziellen - und sogar deiner eigenen - Quellen. Du kannst natürlich im Web für jeden Unsinn eine Quelle finden. Aber dann musst du dir eben auch vorhalten lassen, nicht ganz auf der Höhe zu sein.


    Das war jetzt hart zund deutlich, aber offenbar auch notwendig. Ist nicht persönlich gemeint, aber ehrlich gesagt gehen mir deine Pseudobelege für abstruse Meinungen häufiger ziemlich auf den Keks. Wie gesagt: Habe auch keine Lust mehr darauf, mit dir so etwas auszudiskutieren. Aber diese Klarstellung musste sein.

    Zum Thema Rezensionen und Werbung. NEIN! Es ist KEINE Kennzeichnung erforderlich, auch kein Hinweis auf das Zusenden eines kostenlosen Rezensionsexemplares. Das wäre für mich auch völlig weltfremd, handelt es sich bei einer Rezension um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Werk, die per se immer einer Arbeitsgrundlage bedarf, und eben nicht um einen Produkttest. Die Landesmedienanstalten haben dazu eine Übersicht veröffentlicht, wer was wie kennzeichnen muss. Rezensionen fallen eindeutig in die Kategorie C. Hierzu finden:

    leitfaden_medienanstalten_werbekennzeichnung_social_media.pdf?fbclid=iwar2qxcpnovcs4owahxmf--ag0w51xaeodzjmi2wu-mkbjtkyldojjkimvsy

    Was speziell Videokanäle wie H&C machen, ist teilweise deutlich von einer journalistischen Auseinandersetzung entfernt und sicherlich stellenweise als Werbung zu kennzeichnen. In der Regel trifft dies auf Rezensionen sowie das Beschaffen der dazu erforderlichen Arbeitsgrundlage jedoch eben genau nicht zu.

    Ihr dürft gern moralisch weiter philosophieren, ob es eher glaubwürdig oder sogar verdächtig wirkt, wenn jemand schreibt, dass Verlag XYZ ein Spiel ABC zur Verfügung gestellt hat. Rechtlich ist es jedoch eindeutig.

    Was Queen Games angeht: Das war vermutlich keine Bestrafung. Die haben es geschafft, mehrere Jahre ziemlich viele Medien zu ignorieren. Inzwischen ist das durch neue Zuständigkeiten wieder anders. Und das ist schön und gut so.