Das üblichste ist aber tatsächlich: Freispiele.
Ich habe jetzt mal erst aus Neugierde ein wenig recherchiert und bin beim Zoll fündig geworden:
Und siehe da: Sachleistungen gehören nicht zum Mindestlohn
Auf der Folgeseite wird das dann noch präzisiert:
Arbeitsentgelt nebst Sachleistung
Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt geldwerte Sachleistungen, wie z.B. Unterkunft und/oder Verpflegung, so wird deren Geldwert nicht als Lohnbestandteil berücksichtigt.
Kennt sich da jemand aus, ob es da dann für so kurzfristige Arbeiten eine Ausnahme bezüglich MIndestlohn gibt?