Beiträge von Pup im Thema „Spiel Doch! Interview mit Carsten Reuter (Schwerkraft Verlag)“

    Nur wenn das eine Interpretation ist, die von 10 Menschen 9 so unternehmen, dann sollte man als jemand, zu dessen Aufgaben die Verwaltung der Social-Media-Kanäle gehört, das wissen und anders schreiben.


    Auch für das geschriebene Wort im Netz gilt, dass der Ton die Musik macht. Und der "Ton" folgt dabei gewissen umgeschriebenen Regeln, zu denen auch gehört, dass Großschreibung "laut" und grob wirkt. Eindrucksvoll beweist das der letzte Absatz von Huutini, der auf mich (passiv-)aggressiv, absolut und unversöhnlich wirkt.

    Der Fehler ist aus meiner Sicht: Ich kaufe ein Spiel und lasse dieses dann 1 Jahr, 11 Monate, 3 Wochen, 6 Tage, 23 Stunden und 59 Minuten in der Regalwand liegen. Mir stellt sich dann nur noch eine Frage: Warum habe ich dieses Spiel eigentlich erworben und bezahlt?

    Warum ist das relevant? Warum muss man sich rechtfertigen dafür, wie man mit seinen eigenen Spielen, die man mit eigenem Geld gekauft hat, umgeht? Und warum ist das überhaupt ein Fehler?


    Dir steht es frei, das anders zu handhaben - genau wie es Anderen freisteht, ihre Spiele erst nach einer ganzen Weile anzuspielen, aus welchen Gründen auch immer.

    Ich kaufe also ein Vorab-Exemplar und lasse dieses Monate ungenutzt im Regal stehen? Wo ist der Fehler?

    Da gibt es keinen Fehler. Ein Kunde hat generell 6 Monate Zeit, um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Weshalb der Kunde ein Spiel ggf. vorher 5 Monate ungenutzt stehen lässt, ist ganz alleine seine Sache.

    Wenn ich das kurz ergänzen darf: Der Kunde hat sogar 2 Jahre Zeit, aber 6 Monate lang gilt zu seinen Gunsten die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Sache vorlag, er muss das also nicht beweisen, was meistens sehr schwierig wäre.


    Inhaltlich: Ich habe gerade mein letztes Jahr in Essen gekauftes Teotihuacan ein erstes Mal gespielt. Was soll ich sagen? Manchmal klappt es einfach nicht.