Das sehe ich schon anders,
Es sei dir gerne zugestanden. Mir geht es nur darum, auch die Alternative aufzuweisen. Die Geschmacksäußerung ist nicht die einzig mögliche Art der Verlautbarung. Die möglichst objektive Beschreibung ist die der Gemeinschaft zweckdienlichste. Als Gerichtsgutachter tät' ich in Teufelsküche geraten, wenn ich meinen Geschmack zum Maßstab "zelebrieren" würde.
Ist nur ein Gedankenanstoß zu einer Äußerung, dass die Geschmackswiedergabe das einzig relevante und selbstverständliche wäre.
Liebe Grüße
Nils