Beiträge von Peer im Thema „SPIEL 2019: Preview-Night“

    Habt ihr einen Betriebsrat?


    Zitat

    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Du darfst nicht mehr als 10 Stunden als Angestellter arbeiten und erst nicht mehr als 12 Stunden.


    Zitat

    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise

    (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.
    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

    Das gilt auch für Vertrauensarbeitszeit.

    Wir konnten uns entscheiden, ob wir einen Zeitnachweis führen wollen oder nicht. Ich bin auch mal früher gegangen, so ist das nicht, habe aber nie explizit einen Tag aufgrund von Überstunden freigenommen.

    turbo Nein, gilt es eben nicht. Ein Unfall bleibt dennoch ein Unfall, egal ob ein Angestellter oder ein Freiberufler diesen verursacht hat. Wie das von den Versicherungen jeweils gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht beantworten.


    Vertrauensarbeitszeit kann eh weg, finde ich zumindest. Da passiert nämlich meist das was du beschreibst, die Mitarbeiter/innen beuten sich selbst aus. Hatte ich im letzten Unternehmen auch und fand ich da ehrlich gesagt auch spitze, weil ich mich entsprechend um nichts kümmern muss, aber im Nachhinein konnte ich auch keine Tage zusätzlich frei nehmen, wenn ich mehr gearbeitet hatte, da ich das nicht nachweisen konnte. Ich hoffe euer BR bekommt das in den Griff.


    Hier kann wohl nur an die Vernunft des Einzelnen appellieren...

    Kann und muss. Das ist ganz wichtig. Die eigene Firma wird es einem höchstwahrscheinlich nicht danken, wenn man sich später kaputt gearbeitet hat.

    Du sagst es, in ihrer Freizeit. Um mein zuletzt geschriebenes nochmal zu korrigieren bzw. genauer auszuführen.

    Das ArbSchG gilt nicht für freie Mitarbeiter, Selbstständige und leitende Angestellte. Das heißt die maximale Arbeitszeit, die Pausenzeiten und die Ruhezeit gelten entsprechend nur für die Angestellten der Verlage.

    Gerade bei ausländischen Verlage merke ich jedoch öfter mal, dass sie sich nicht wirklich mit den hier geltenden Gesetzen auseinander gesetzt haben. Und keine Frage, manche (einige? viele?) Leute, die das einmal oder zweimal im Jahr in ihrer Freizeit machen und da voll Bock drauf haben und im Unterstützen voll aufgehen, weil es eben ein Hobby oder ihre Leidenschaft ist, die achten da auch nicht unbedingt immer auf ihre Gesundheit. Eben weil sie es nicht besser wissen und sich vielleicht denken „ach, das ist ja eine Ausnahme“. Ging mir früher auch nicht anders. Ich war so in meinem Element, dass man mir irgendwann mal eine Flasche Wasser in die Hand gedrückt hat. Richtig gegessen habe ich dann erst etwas Abends nach Feierabend. Allerdings muss ich sagen, dass sich in den letzten Jahren einiges getan hat (zumindest soweit ich das mitbekomme) und ich froh bin, dass Verlage auch Hilfe in diesen Punkten annehmen und ihre Leute entsprechend bezahlen, ihnen ausreichend Pausen geben und sich kümmern.

    Und natürlich muss sich jeder auch immer um sich selbst kümmern und wissen wie belastbar er/sie wirklich ist und sich melden, wenn es nicht mehr geht. Leider haben viele gerade in der Arbeitswelt Angst, dass das als Schwäche angesehen wird und sie dadurch Probleme bekommen. Erlebe ich als Betriebsrat leider oft genug.

    Das es Verlage gibt, die auch halbe Tage anbieten bzw. für halbe Tage suchen weiß ich und ich hoffe doch sehr, dass die Verlage ihre Leute entsprechend den geltenden Gesetzen einplanen. Es ist dennoch ein zusätzlicher Kostenfaktor, den sich nicht alle leisten können oder wollen. Daher ist es ja auch angenehmer das Mittwochs zu machen als Donnerstags wo du dich zusätzlich fürs Publikum aufstellen musst. Da sind die Leute noch ausgeruhter. Trotzdem hat man ja eine Ruhezeit einzuhalten, das heißt für Donnerstag musst du dann zusätzliches Personal haben.


    Klangfarbe Wenn mir langweilig ist, werde ich dort mal vorbeischauen, aber wahrscheinlich wird man uns im Pub antreffen.

    Ressless Redest du von Mittwoch oder den Tagen ab Donnerstag? Ich rede davon, dass es Donnerstagabend zu stressig gewesen wäre noch Spiele nach der eigentlichen Arbeit am Stand zu erklären.

    Ich bezweifle stark, dass es sich jeder Verlag leisten kann oder will seine Leute Donnerstag (Freitag, Samstag oder Sonntag) nur 5 Stunden am Stand arbeiten zu lassen, damit sie Abends auf einer Game Night noch 3 bis 5 Stunden Spiele erklären können. Ich kenne genug Verlage, die ihre Leute volle Tage arbeiten lassen. Da kannst du dann Abends niemand mehr irgendwo anders arbeiten lassen.

    Und Spieleentwickler / Publisher sehen welche Spiele gut ankommen und können so besser verkaufen ab Donnerstag.

    Sehe ich nicht so. Nur weil ein paar Leute ein Spiel gut finden, heißt es noch lange nicht, dass es sich wie geschnitten Brot verkauft, vor allem nicht wenn diese Teilmenge verschwindend gering ist.

    Aber warum an einem Mittwoch?

    Weil es ab Donnerstag keine "Preview" mehr wäre. ;)

    Und Donnerstagabend werden die Erklärer zudem höchstwahrscheinlich gestresst und müde sein.