Beiträge von Puma im Thema „Der durchschnittliche "Unbekannte": Haustiere“

    Juristisch gesehen sind die klassischen, auch zur Nahrungsversorgung gedachten Nutztiere (Rind, Schwein, Geflügel, etc.) also eine echte Untermenge der Haustiere? Wieder was gelernt. Abweichend von #Agricola (genau ein Schaf, Wildschwein oder Rind kann im Haus gehalten werden... :) ) hätte ich nach meinem Sprachverständnis Tiere, die eher im Stall zu finden sind, eben nicht für Haustiere gehalten.

    Bevor das jetzt noch falsch mitgenommen wird, vlt. noch eine Ergänzung. :) Ich habe es mir oben natürlich sehr einfach gemacht. Das gilt so sicher nicht pauschal überall („im jur. Sinne“ geht also eigentlich zu weit). Es gibt gewiss jur. Felder, in denen diese Unterscheidung ebenfalls eine Rolle spielt, insbesondere auch im öffentlichen Recht (Gewerbe, Tierschutz usw.) und möglicherweise anders gehandhabt wird. Meine Kommentierung bezog sich allein auf § 833 BGB (ich musste doch etwas finden, das meine Aussage stützt ^^). Darin geht es um die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung eines Tierhalters und die Exkulpationsmöglichkeit hinsichtlich Schäden von Nutztieren. Der Grundsatz ist da eben, dass jeder Tierhalter erst einmal verschuldensunabhängig haftet, weil er ein Tier hält (das Tier quasi als Luxusgut und die damit verbundene Schaffung einer Gefahrenquelle), es sei denn, er kann nachweisen, dass sein Tier als Nutztier dient („ein Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist“). Daher die für den GMV im ersten Moment merkwürdige Einteilung eines Nutztieres als Unterfall des Haustieres aufgrund dieser Beweislastregelung.

    ... lehrt meine Partnerin in Sachkunde jedenfalls den Grundschulkindern, dass Pferde in der Regel Nutztiere sind, aber vielleicht höre ich auch manchmal nur mit dem halben Ohr zu, kann gut sein :D Man lernt ja nie aus.

    Ich kann diese Unterscheidung, gerade für Grundschüler, nachvollziehen, aber unser edler Gaul edles Ross muss weder einen Karren noch einen Pflug ziehen, er dient auch nicht der Polizei oder anderen Helfern und wird auch im Sport nicht mehr eingesetzt. Eigentlich verursacht er nur Kosten dient er nur der Freude von Frau und Kindern. Zumindest im jur. Sinne sind wir dann eben beim Haustier. :sonne:

    Zitat

    Herkömmlicherweise versteht die Rspr. unter Haustieren zahme Tiere, die von natürlichen oder juristischen Personen (vgl. OLG Frankfurt VersR 1985, VERSR Jahr 1985 Seite 646) zur Nutzung gezogen und gehalten werden, wie Hund, Katze, Schaf, Ziege, Rind, Schwein, Esel, Maultier, Pferd, Geflügel und Kaninchen. Maßgeblich ist die inländische Verkehrsauffassung (MüKoBGB/Wagner Rn. MUEKOBGB BGB § 833 Randnummer 39; Staudinger/Eberl-Borges, 2018, Rn. 119).

    Die Quacksalber von Quedlinburg war letztes Jahr auch Kennerspiel des Jahres, und jetzt? ;D

    Ich weiß wirklich nicht, was du mir damit sagen willst. :lachwein:

    "beides", da ein Pferd nicht als Haustier gilt ;)

    Das Pferd wurde sogar zum Haustier des Jahres 2019 gewählt. ;) Im Flur stand der Riese bei uns aber in der Tat noch nicht, aber immerhin schon im Garten. ^^

    Es geht nicht darum was Du hast oder hattest, sondern was Du eher für ein Typ bist :) In deinem Fall würde ich eher "beides" ankreuzen.

    Ach stand das da vorhin auch schon so da? Dann mea culpa. ;) Hatte des Fenster eine ganze Weile offen. Ich nehme dann mal beides...