Beiträge von yzemaze im Thema „Sendung von Importspielen vom Zoll gestoppt“

    Aber zwei Rechtsexperten, die sich mit der Spielzeugsicherheit beschäftigen, haben wir mal erklärt, dass eine Altersempfehlung auf einem Spiel nicht ausreicht, um jüngere Menschen davon abzuhalten, damit zu spielen. Und dass der Umstand, dass z. B. ein 9-jähriger sich alleine optisch angesprochen fühlen könnte, ein Spiel mit einer Empfehlung ab 14 Jahren zu spielen, bereits ausreicht, dass die EU-Sicherheitsrichtlinie trotzdem eingehalten werden muss.

    Der Knackpunkt dürfte das „nicht ausschließlich“ im von Nafets oben schon zitierten Artikel 2 und dessen Auslegung sein:

    Der Zusatz „ausschließlich oder nicht ausschließlich“ wurde ergänzt, um darauf hinzuweisen, dass das Produkt nicht ausschließlich für den Zweck des Spielens vorgesehen sein muss, um als Spielzeug zu gelten, sondern noch weitere Funktionen haben kann. Beispielsweise

    gelten auch ein Schlüsselring mit einem daran angebrachten Teddybären oder ein Schlafsack in der Form eines Spielzeugs mit weicher Füllung als Spielzeuge.

    Insofern könnten z. B. 14+ gekennzeichnete Wargames mit Minis wohl als „Spielzeug“ gelten.

    Oh doch, nur Produkte mit CE Kennzeichnung sind verkehrsfähig in der EU.

    Nicht ganz:

    4.5.1.2 Beziehung zu bestehenden Rechtsvorschriften

    […]

    Bei ausreichender Begründung kann in einer Rechtsvorschrift zur vollständigen Harmonisierung, die nach dem Beschluss Nr. 768/2008/EG verfasst ist, eine andere Kennzeichnung als die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben werden. So ist in der Richtlinie über Schiffsausrüstung beispielsweise keine CE-Kennzeichnung, sondern ein spezielles Konformitätszeichen vorgesehen — das Steuerrad-Kennzeichen. Auch die Verwendung des Steuerrad-Kennzeichens unterliegt den allgemeinen Grundsätzen nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Beschluss Nr. 768/2008/EG; jede Bezugnahme auf die CE-Kennzeichnung ist als Bezugnahme auf das Steuerrad-Kennzeichen zu verstehen. Ähnliches gilt für ortsbewegliche Druckgeräte, für die die „Pi-Kennzeichnung“ statt der CE-Kennzeichnung erforderlich ist.

    WP nennt weitere: Geregelte Produktbereiche ohne CE-Kennzeichnung


    Zur „Schuldfrage“:

    Zitat

    4.5.1.3. Wer muss die CE-Kennzeichnung anbringen, wer nicht?

    […]

    Unabhängig davon, ob er innerhalb oder außerhalb der Union niedergelassen ist, trägt der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Konformität seines Produkts mit den Bestimmungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sowie für die Anbringung der CE-Kennzeichnung. Er kann jedoch einen Bevollmächtigten benennen, der in seinem Namen die CE-Kennzeichnung anbringt.