also war CoA der Schuldige
Beiträge von Klaus_Knechtskern im Thema „Sendung von Importspielen vom Zoll gestoppt“
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Das mit dem nötigen CE-Zeichen bei Nicht-Spielzeug mag stimmen. Allerdings muss nicht jeder Produkttyp mit einem CE-Zeichen versehen werden. Das betrifft hauptsächlich Elektronik, Medizintechnik, Maschinen und Bautechnik (die Aufzählung ist nicht vollständig).
Oh doch, nur Produkte mit CE Kennzeichnung sind verkehrsfähig in der EU. Für manche oben erwähnte Produkte gilt noch zusätzlich, dass das CE-Zeichen mit der Nr. der benannten Stelle, welche die Prüfung durchführte, versehen sein muss
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wer Uwe kennt, kann ihn ja mal fragen.
Udo, nicht Uwe