Garantie ist auch eine freiwillige Leistung, sachlich sollte kein Grund bestehen. Da geht's , vor allem im EG Raum, schlicht um die Abschirmung der Märkte gegeneinander.
rechtliche-fragen-zum-handel-mit-grauimporten-1384242.html
Das CE Kennzeichen wird auch im Prinzip nicht überprüft, ist also keine Garantie für Qualität. Es ist so gesehen erst mal eine reine Formalität.
Ich weiß nicht wer letzendlich entscheiden darf, ob ein Produkt auch ohne CE Kennzeichen verkehrsfähig ist, und eingeführt werden darf.