Beiträge von Daily Aviator im Thema „Warenversand ins Ausland: Änderungen der Deutschen Post zum 01.01.2019“

    Wurde sie es nicht, so wird man laut AGB auf die nächst niedrigere bzw. auf die normalen Beförderungskosten zurückgestuft.

    In welchen AGB und wo genau steht das?

    Einen Link dazu habe ich nicht, die ganze Geschäftskundenseite ist noch ziemlich unübersichtlich für mich. Es stand entweder bei der Anmeldung in den AGB oder in der FAQ als Antwort auf die Frage was passiert wenn man weniger Pakete verschickt als angemeldet. Das bezieht sich bei mir wie gesagt auf den Paketversand (min. 200 Stück pro Jahr), nicht auf Warensendungen.

    Das ist für mich als Verkäufer durchaus interessant, daher habe ich erst mal aufgehorcht. Mittlerweile bin ich allerdings Geschäftskunde, deshalb betrifft es mich nicht mehr direkt. Dafür glaube ich, die Frage nach der Feststellung beantworten zu können. Als Geschäftskunde muss man jede Sendung im Gechäftskundenportal online in Auftrag geben und mit einem ausgedruckten Etikett bekleben. Darüber kann also problemlos festgestellt werden, ob die erforderliche Mindestanzahl erreicht wurde. Wurde sie es nicht, so wird man laut AGB auf die nächst niedrigere bzw. auf die normalen Beförderungskosten zurückgestuft. Damit würde dann ggf. nachträglich aus ein oder mehreren geschäftlichen Warensendungen ein oder mehrere normale "Paket international" sofern die 5 Sendungen pro Quartal nicht erreicht werden.


    Das ist eine Annahme, ich kann es nicht bestätigen, da ich noch total neu im Geschäftskundenbereich bin. Um das zu werden muss ich min. 200 Pakete pro Jahr versenden. Kann gut sein, dass es für die reine Nutzung von Warensendungen eine andere Regelung gibt.