Beiträge von Reich der Spiele im Thema „Verfrühte Rezensionen und fehlerhafte Ersteindrücke“

    Mir hat sie kürzlich auch einmal zugestimmt, und das sogar zu 100%. - Ist vielleicht das erste Anzeichen von Altersweisheit ... 8o

    Das macht mir noch mehr Angst.

    Das unterscheidet für mich auch normalerweise Spreu von Weizen. Bevor ich mich IRGENDWIE bei SpieLama (oder selbst jetzt im RGZ) zu irgendwas äußere oder geäußert habe - habe ich nicht nur die Anleitung noch mal gelesen, sondern im Zweifel auch Regelfragen recherchiert, den Verlag kontaktiert und mich abgesichert. Das ist die mMn ganz "normale" Recherche, die man bei jedem Beitrag machen muss. Wie jeder Journalist auch (wobei man denen ja mittlerweile auch ab und an mangelnde Recherche vorwirft).

    Aber doch nicht die Blogger! 8| Die müssen das doch nicht! Die machen das doch aus Spaß!
    #Verantwortung

    Da muss ich mich dich nochmal melden. Das Problem scheint hier einfach eine Regelungslücke im Wettbewerbsrecht zu sein. In jeder Zeitung muss eine Werbeanzeige mit "Anzeige" markiert sein, Werbesendungen im Fernsehen müssen auch als sowas deklariert sein( so galten bspw. Stefan Raabs Sendungen als Dauerwerbesendungen). Anscheinend müssen Blogger nicht kennzeichnen wenn sie was für die Rezension empfangen haben ( geld, Rezensionsexemplar etc.) Oder gibt es Vorschriften die da einfach missachtet werden?


    Jein. Rezensionsexemplare als Gegenleistung müssen nach aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht gekennzeichnet/angegeben werden. Es liegt nach allgemeiner Rechtsauffassung keine Täuschung des Verbrauchers über die Beweggründe der Veröffentlichung vor. Selbst "Pressereisen" oder Übernachtungen auf Verlagskosten sind nicht zwingend anzugeben, ein Hinweis auf solche Vergünstigungen sollte hier aber im Sinne der Transparenz erfolgen. Sobald jedoch Geld fließt oder ein Verlag dir einen Ferrari spendet oder eine anderweitige Beeinflussung vorliegt, ist es Werbung und so zu kennzeichnen.

    Herrlich, wie sich dieses Forum immer wieder selbst im Kreis dreht. Da könnte ich doch bestimmt auch noch einmal Hand anlegen. Okay.

    1. Eine Rezension ist kein Ersteindruck und keine Produktvorstellung. Und alle drei dürfen natürlich ein Fazit haben. Nur ist eine Produktvorstellung, die sagt, dass die roten Klötze aus handlichem Holz von A nach B zu schieben sind, eben keine Rezension.
    2. Ein Ersteindruck muss natürlich nicht fundiert sein und kann durchaus auf einer falsch gespielten Partie basieren. Dann ist es aber eben Mist. Nur: Da draußen laufen Millionen von Spielern rum. Wenn die erste Partie keinen Spaß macht, spielen die kein zweites Mal. Daher ist ein Ersteindruck natürlich hilfreich. Es muss nur klar sein, dass es sich um einen solchen handelt. Speziell viele YTler differenzieren nicht ausreichend.

    3. Natürlich hat niemand eine Verantwortung dafür, was ein Leser oder Zuschauer oder Zuhörer kauft oder nicht kauft. Aber er oder sie hat dennoch eine Verantwortung für den Inhalt der eigenen Veröffentlichung. Wer sich an Öffentlichkeit wendet, unterliegt eben nicht nur juristisch, sondern nach meiner Meinung auch moralisch-ethisch bestimmten Regeln. Und die weisen immer wieder gern einzelne von sich ("Ich mache, worauf ich Bock habe!" - Ja, dann schreibt halt Tagebuch und wendet euch nicht an die Öffentlichkeit). Natürlich hat jeder, der etwas veröffentlicht, eine Verantwortung, die über den eigenen Spaß hinausgeht. Für den eigenen Inahlt und im gewissen Umfang indirekt natürlich auch für die Konsumenten. Ist so. Darf jeder anders sehen, dann ist es aber aus meiner Sicht extrem weltfremd.
    4. Die Vergabe von Rezensionsexemplaren ist definitiv nicht an positive Rezensionen geknüpft. Ich mache den Spaß bei Spielen seit 18 Jahren mit, in anderen Bereichen deutlich länger. Noch NIE hat mir ein Hersteller ein Exemplar mit dem Argument verweigert, dass mein Team (oder ich) negativ oder falsch berichtet. Und Verrisse kommen bei uns vergleichsweise häufig vor. Es ist wirklich totaler Quatsch. Was aber stimmen mag: Je nach persönlicher Zu- oder Abneigung gibt es mal eins mehr oder weniger. Und je nach Reichweite. Und je nach Auftreten sicher auch. Selbst wir bekommen nicht immer alles. Aber nie hat ein Nichterhalt auch nur im Entferntesten mit der Wahrnehmung oder der Wertung unserer Arbeit zu tun.
    5. Die Wertung in einer Rezension ist wiederum im Normalfall (einzelne Leute mögen das anders handhaben, dann ist es aber Mist) nicht abhängig vom Bereitstellen eines Rezensionsexemplares.
    6. Und am Ende die eigentliche Frage: Wie häufig ein Spiel zu spielen ist, bevor aus einem Eindruck eine Rezension werden kann, hängt extrem vom Rezensenten und dem Spiel ab. Einige können für Ringkrieg nach zwei Partien fundierte Kritik verfassen, andere schaffen es bei Uno auch nach 20 Partien nicht, das Wesen korrekt zu erfassen. Ihr wisst wohl, was ich meine. Übrigens sind daher auch die immer mal wieder vernehmbaren Forderungen nach "Veröffentlichung der gespielten Partien" total unsinnig. Denn diese Zahl sagt nichts, aber auch gar nichts über die qualitative Grundlage der Rezension aus.