Beiträge von Ernst Juergen Ridder im Thema „Schlechtes Benehmen im Marktplatz“

    Grundsätzlich halte ich eine Antwort auf eine Anfrage für selbstverständlich.

    Grundsatz ist aber eben genau das: Keine Regel ohne Ausnahme.

    Wer etwas nicht kaufen will, weil es ihm zu teuer ist, muss das ja nicht tun. Wenn der Anbieter einen bestimmten Preis fordert, kann man eine Antwort auf ein Gegenangebot doch nur erwarten, wenn man für das Gegenangebot einen sachlichen Grund hat. Wenn man auf eine Preisvorstellung von 40 Euro ein Gegenangebot von 10 Euro macht, ohne das sachlich nachvollziehbar zu begründen, kann man keine Antwort erwarten.