Ich vermute eher, dass die Messebetreiber den durchaus beachtlichen Kostenaufwand hier schlicht bisher scheuen (z.B. vernetzte Kamerasysteme in 6 großen Hallen mit Videoverarbeitungs- und Datenbanksoftware, gesicherten Datenraum und zugehörigem Personal).
Hinzu kommt, dass die beispielhaft gelisteten Punkte nicht ansatzweise ausreichen, um Täter/Tatverdächtige unmittelbar nach einer Tat dingfest machen zu können. Dazu müsste man mindestens die Überwachung auch auf den Außenbereich ausdehnen, Ein- und Auslasskontrollen (für alle!) deutlich rigider handhaben und entsprechend viel Personal on the ground haben, welches zu jeder Zeit in der Lage sein müsste, jeden Punkt der Messe binnen Sekunden zu erreichen. [Es gibt lt. Frau Metzler schon Sicherheitspersonal in Zivil.]
Da braucht man gar nicht erst mit Datenschutz zu argumentieren, um die Unverhältnismäßigkeit zu erkennen. Selbst wenn der Schaden höher als im niedrigen 5-stelligen Bereich läge, wäre das komplett irrational.
Braz
Zu den Rahmenbedingungen und Einsatzmöglichkeiten gibt’s Infos auf den Seiten der BfDI.
Videoüberwachung hat – wenn überhaupt – nur geringe Abschreckungseffekte und ist als Präventionsmaßnahme folglich eher ungeeignet – auch wenn die Law & Order Fraktion gerne anderes behauptet („Terror-/Gefahrenabwehr”). Sie dient – wie Sir Bobo ja schon andeutete – vornehmlich der Aufklärung. Hier kann sie durchaus gute Dienste leisten, insbesondere wenn sie flächendeckend eingesetzt wird (vgl. Fall Skripal).
[Totalüberwachungsszenarien wie in 1984 oder China lasse ich mal ebenso außen vor wie „Pre-Crime“.]
Wirklich sinnvolle und wesentlich effektivere Ansätze stehen ja schon oben.
Kann man an den Ständen oder Hallen keine Kameras installieren?!
Wenn du vorher einen Datenverarbeitungsvertrag mit allen Besuchern der Spiel abschließt...
?
Meinst du Auftragsdatenverarbeitungs- (BDSG-alt) bzw. Auftragsverarbeitungsverträge (DSGVO, BDSG-neu)? [vgl. BDSG § 62 Auftragsverarbeitung]
Diese sind nötig, wenn personenbezogene Daten im Auftrag durch Dritte verarbeitet werden. Wenn z. B. der Merz Verlag Besucherdaten auf der Website erfassen würde, müsste er mit seinem Hoster einen AV abschließen. Die Besucher wären „nur“ Subjekte der Erfassung.
Meiner Meinung nach liegt die Pflicht alleine bei den Standbetreibern.
Tausche das „alleine“ gegen ein „hauptsächlich“ und ich kann deinen Beitrag unterschreiben. Messe Essen und Merz Verlag sind schon in der Pflicht ihrerseits geeignete Maßnahmen zu treffen, um Diebstähle zu verhindern oder zu erschweren. Ob sie das in ausreichendem Maße tun, vermag ich nicht zu beurteilen. Dass sie es tun, steht außer Frage!