Beiträge von Sir Bobo im Thema „Kickstarter - Kampagne für Artipia Games“

    Kurz zusammengefasst, ist eine Videoüberwachung öffentlicher Orte wie ein Supermarkt, aber auch eine Messe, grundsätzlich auch unter der DSGV möglich, solange man sich an die (sehr weitgehenden) Informationspflichten hält und ein verhältnismäßiges Datenschutzkonzept bzgl. Verarbeitungszweck, Speicherung, Löschung etc. hat. Ich sehe hier außerhalb der üblichen Datenschutzrahmenbedingungen keine zwingenden Rechtsgründe, die aufgrund der Gefahrenlage eine zumindest passive Videoüberwachung zur späteren Aufklärung bei Straftaten vollständig untersagen würden.


    Ich vermute eher, dass die Messebetreiber den durchaus beachtlichen Kostenaufwand hier schlicht bisher scheuen (z.B. vernetzte Kamerasysteme in 6 großen Hallen mit Videoverarbeitungs- und Datenbanksoftware, gesicherten Datenraum und zugehörigem Personal).