Beiträge von Parathion im Thema „Im Wandel der Zeiten...“

    Das sehe ich anders. Vertrag: x € gegen das Spiel y (impliziert vollständig und funktionsfähig).


    Verkäufer hat seine Seite nicht erfüllt, von daher greift Rückgabe/Umtausch/Gewährleistung gar nicht. Der Käufer sollte auf Erfüllung des Vertrages bestehen, alternativ Rückabwicklung.


    Oder mag jemand meine Ringkrieg-Collectors-Edition im Originalversandkarton für 50€ kaufen? Ich hab da noch gar nicht reingeschaut, aber muss ich ja auch nicht. :whistling:

    Ansprechpartner für die Reklamation ist der Verkäufer. Mit dem besteht ein Vertrag, den er nicht vollständig erfüllt hat. Ist natürlich schwierig einzufordern, aber wenn es kein Kumpel ist und noch nicht zu lange her, würde ich dort reklamieren.