hinzu kommt in den USA mWn teilweise auch noch eine local sale tax
Beiträge von Klaus_Knechtskern im Thema „Crowdfunding und Mehrwertsteuer“
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Thygra Das ist immer noch so. Aber da ja im Kaufland, im allgemeinen, keine Umsatzsteuer gezahlt wurde, kann man die auch nicht zurück erhalten. Auch denke ich, das gilt nur für Dinge die Du eigenhändig mitbringst.
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Sales Tax fällt in den USA nur für Verkäufe innerhalb eines Bundesstaates an. Der ganze Onlinehandel wird durch die derzeit gültige Steuermodelle nur sehr unzureichend abgebildet
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in dem von Dir beschriebenen Fall muss aber der generierte Mehrwert in Zielland versteuert werden. Da bedeutet der Unterstützer bezahlt den Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer im Zielland