Beiträge von Ernst Juergen Ridder im Thema „Veröffentlichung eigener Übersetzung englischer Anleitung: Juristische Fallstricke?“

    in eigenen Worten geschrieben ist meines Wissens kein Problem, die Verwendung von urheberrechtsgeschütztem Material (Grafiken, etc.) ist nicht so einfach möglich. Beispiel ist hier sind zum Beispiel Lords of Waterdeep

    "In eigenen Worten"?


    Wenn Du damit meinst, dass Du eine Spielregel völlig frei und unabhängig von der Originalregel formulierst und strukturierst, ist das ja keine Übersetzung, sondern Dein eigenes Werk.


    Wenn Du damit meinst, dass Du übersetzt und dabei Deine Worte benutzt, ist das eher nicht so. Natürlich verwendest Du eigene Worte, weil die Übersetzung nun einmal eine Transformierung eines fremdsprachigen Textes in eine andere Sprache ist. Das sind dann aber trotzdem nicht "Deine Worte".


    Es gibt da schöne Beispiele, etwa ein sog. "Rewriting". Das ist keine Übersetzung, sondern Du formulierst für das Dir vorliegende Spielmaterial selbst eine Spielregel, die Du auch auch ganz eigenständig und neu strukturierst. Wenn Du Dich damit wirklich ausreichend weit vom Originaltext entfernst, ist das eine eigenständige Leistung und keine Bearbeitung mehr. Alles schwierig, im Grunde ohne Fachanwalt kaum möglich.

    Theoretische Frage:

    Wenn ich basierend auf einer englischen Anleitung eine eigene Übersetzung anfertigen würde (eigene Wortwahl ohne Bilder) und diese kostenlos zur Verfügung stelle, kann mir eine Konsequenz seitens des Verlages der deutschen Ausgabe drohen?

    Genauso theoretisch zurück:


    Es dürfte § 23 UrhRG gelten. Die Übersetzung eines fremdsprachigen Textwerkes ist eine Bearbeitung dieses fremdsprachigen Textwerkes. Die Übersetzung kann selbst, je nachdem, wie kreativ sie ist, für den Übersetzer ein Urheberrecht bewirken. Ihre Weitergabe bedarf aber auch dann der Einwilligung des Inhabers des Urheberrechts des bearbeiteten fremdsprachigen Textes. Was Du für Dich persönlich machst, ist eine ganz andere Frage, aber jede Form der unerlaubten, also nicht mit Einwilligung geschehenden Weitergabe der Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist eine Urheberrechtsverletzung. Das mögen manche nicht so gerne sehen.


    Davon unabhängig zu sehen wäre die Frage, ob Spielregeln überhaupt Gegenstand eines Urheberrechtes sind, oder ob es nicht einfach Gebrauchstexte wie die Anleitung zur Bedienung einer Kaffeemaschine sind. Es wird da immer auf den Einzelfall ankommen. Schon seit Jahren ist da eine intensive Entwicklung im Gang. Auf der sicheren Seite ist man da nur, wenn man einfach von der Urheberrechtsfähigkeit einer Spielregel ausgeht, alles Andere ist hohes Risiko. Nicht umsonst, das dürfte nicht nur Service für thematisch interessierte Spieler sein, findet man immer häufiger mehr oder weniger lange Ausführungen zum Hintergrund des Spiels, erzählerische Formen der Regeldarbietung usw., womit das Gesamtwerk Spielregel eine deutlich kreativere Note bekommt und das Ganze auf eine höhere Schöpfungsebene hebt, als eine Bedienungsanleitung.


    Bilder sind ein anderes Thema, die unterliegen regelmäßig dem Urheberrecht des Grafikers. Hast Du, wie ich meistens, die Originalgrafik einer Spielregel in Deiner Übersetzung, geht dann auch deshalb nichts ohne Einwilligung des Rechteinhabers.