Thygra : Auch wenn das eine passende Erwiderung zum vorherigen Beitrag war: Materiallisten gehören in die Spielregel, wo man sie bequem prüfen kann, und nicht auf Schachtelrückseiten.
Dass Materiallisten NICHT auf Schachtelrückseiten gehören ist Humbug.
Materiallisten gehören UNBEDINGT auf Schachtelrückseiten, weil der Kunde VOR dem Kauf erfahren können muss, was er für sein Geld erhält. Und sie gehören ZUSÄTZLICH auch immer in die Anleitung, und zwar bebildert, damit der Kunde beim Lesen der Anleitung versteht, mit welcher Bezeichnung im Regeltext welches Material gemeint ist.
Generell bin ich also bei dir, und in meinen eigenen Anleitungen findet man immer eine bebilderte Auflistung des Materials. Und ich bin auch der Meinung, dass das jede Anleitung so machen sollte. Auch die oben erwähnte von Century 2.
Aber: Als Argument wurde oben genannt, man müsse die Vollständigkeit der Ware prüfen. Und das kann man eben auch mit der Liste auf dem Schachtelboden. Genau darauf bezog sich meine Antwort.