Beiträge von Fruchtfliege im Thema „Marktplatz Hinweis Privatverkauf“

    Wenn ihr bei Privatverkäufen auf Nummer sicher gehen wollt hilft nur dieser Satz:

    Zitat

    Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    Alles Andere ist nicht wirksam und kann euch im schlimmsten Fall auch 2 Jahre nach Verkauf wieder einholen ^^