Das einzige Argument für ein Onlineverbot ist, dass es nur zeitlich begrenzt ist.
Das widerspricht aber eigentlich wieder
ZitatUnzulässig: [...] Kriterien für den Online-Verkauf, die den Kriterien für den Offline-Verkauf nicht gleichwertig sind
Ich verstehe, warum die Fachhändler nicht dagegen vorgehen, da es für sie ja auch eine Win Situation ist.
Die Frage ist hier, ob Thalia als Fachhändler zertifiziert(? Keine Ahnung, ob es das richtige Wort ist) ist oder ob aus Versehen die Spiele an Thalia geliefert wurden.
Bei ersterem wird es interessant, ob Pegasus dann mit der Klausel ankommt und ob Thalia dann nicht dagegen klagt.
Bei Fantasywelt ist die Anmerkung "Stationärer Verkauf".