Theoretisch ja, aber praktisch wird sich das wegen der zu geringen Aussicht auf Erfolg kaum lohnen.
Beiträge von MetalPirate im Thema „Rechtslage bei problematischen Kickstarter-Kampagnen“
-
-
Auf BGG habe ich ein interessantes Video zur Rechtslage bei (gescheiterten) Kickstarter-Kampagnen gesehen. Ist nicht ganz unwichtig für uns, denn Kickstarter unterliegt schließlich amerikanischem Recht.
Controversial or Fraudulent Kickstarters. | BoardGameGeek
Die wichtigsten Punkte:
- Bei erfolgreicher Finanzierung kommt ganz analog zu Ebay (was auch "nur" eine vermittelnde Plattform ist) ein Vertrag zustande zwischen Backer und Projektmacher.
- Ob der Backer Anspruch auf Lieferung einer Ware hat oder sein finanzieller Beitrag eher als Spende zur Ermöglichung eines Projektes dient, hängt von der konkreten Kampagne ab. Kickstarter-Kampagnen können theoretisch beides sein.
- Wenn die weit überwiegende Zahl der Backer Pledge-Levels mit Warenlieferung unterstützt, ist es als Vorbestellung mit den entsprechenden Ansprüchen zu werten. Dass Macher einem gerne einreden, man hätte quasi keine Ansprüche im Falle des Scheiterns, wäre falsch.
- Wenn Macher bei Nicht-Lieferung alternative Leistungen oder Kompensationen anbieten, steht es dem Backer frei, dies -- unter Verzicht auf seine eigentlichen Ansprüche -- anzunehmen. Er muss es aber nicht.
- Einzelklagen lohnen idR nicht, Sammelklagen eventuell schon eher. Wobei zu aber berücksichtigen ist, dass die meisten Crowdfunding-Firmen kleine Klitschen ohne weitere Einkommensquellen sind. Sprich: Wenn ein Kickstarter-Projekt scheitert, dann ist die Firma dahinter idR auch komplett pleite, d.h. per Klage ist im Normalfall dann auch nichts mehr zu holen.
In der Konsequenz heißt's weiterhin: Wenn die Kampagne scheitert, ist das Geld weg. Wussten wir alle schon vorher. Aber ich fand es trotzdem interessant, dass mal rechtlich ausbuchstabiert zu bekommen.