Beiträge von MetalPirate im Thema „Alien - The Board Game / Nostromo: Alles nur geklaut?“

    Bei Prototypen kümmert sich niemand um die IP

    Richtig. Manche große Firmen wie Games Workshop machen gerne auch mal Hobbyprojekte dicht, aber im Normalfall wird IP wird erst bei kommerziellen Veröffentlichungen interessant. Wobei es nach allem, was ich so gehört und gelesen habe, für Autoren im allgemeinen keine gute Idee ist, fremdes IP anzufassen, denn damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Verlage den Prototypen zur Veröffentlichungen annehmen, sprich: dass der Autor seinen Entwurf verkauft bekommt.

    Nutzung von fremdem IP verlangt von einem interessierten Verlag, entweder diese IP-Rechte teuer zu erwerben oder größere Umarbeitungen in vermintem Gelände, um fremdes Rechte nicht zu verletzen. Beides liegt nicht im Interesse eines Verlages, insbesondere nicht bei Kleinauflagen, denn da ist sonst gar kein Geld mehr zu verdienen.

    Außerdem erwähnenswert: Wonder Dice hatte dem Autor nach übereinstimmenden Berichten ein Angebot gemacht, was dieser als viel zu gering abgelehnt hat. Das ist immer sein gutes Recht, auch völlig unabhängig von der Höhe des Angebots. Nach meinem Verständnis dürfte der Verlag die Autorenleistung selbst dann nicht einfach so klauen, wenn er vorher eine Million geboten hätte. Sagt der Autor nein, dann gilt nein. Mag sein, dass der Regelklau rein juristisch sogar okay wäre, nämlich wegen der fehlenden Schutzwürdigkeit von Spielregeln im Sinne der geltenden Copyright-Gesetzgebung in Europa, aber moralisch ist es einfach falsch, denn ein Spieleautor hat in der Regel sehr viel Zeit in die Ausarbeitung der Spielregeln und für den Zusammenbau des Prototypen investiert. Erstmal ist das nur sein privates Hobby, aber wenn ein Verlag sowas dann für veröffentlichungswürdig hält und damit Geld verdienen möchte, dann verdient der Autor eine finanzielle Kompensation für seine Arbeit. Nach vielen übereinstimmenden Berichten funktioniert die Autoren-Verlags-Beziehung in der Spielebranche so völlig problemfrei auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen.

    Aber in diesem Falle hat der Verlag nach der Ablehnung des Vertragsangebots durch den Autor offensichtlich gedacht: "Dann machen wir's halt trotzdem, kriegt der Autor halt gar nichts; wer kümmert sich schon um einen Spieleautor, von dem noch nie jemand etwas gehört hat?" Tja. Offensichtlich kümmert sich die ganze Brettspielszene darum. Das finde ich gut so.

    Och, so schlimm finde ich das gar nicht. BGG-Thread gelesen? Schon auf Seite 1 finden sich Hinweise der Art "lass uns erstmal beide Seiten hören". Aber die Sache scheint doch recht eindeutig zu sein, d.h. das In-die-Öffentlichkeit-Ziehen ist mehr als berechtigt (und bei dem Vertrauensverhältnis, das zwischen Autoren und Verlegern herrschen muss, auch irgendwo notwendig).

    Im verlinkten BGG-Thread ist's wieder mal zu lesen, auch von namhaften Autoren und Verlegern: Spielregeln lassen sich schlecht bis gar nicht schützen. Der Schutz für Autoren besteht allein darin, dass sich unethisches Verhalten innerhalb der Brettspieler-Gemeinschaft so stark herumspricht, dass z.B. Plagiatoren in dieser Community nicht mehr glücklich werden. Dabei müssen alle vom Autor über den Verleger bis zum Forumsmoderator zusammenarbeiten. In diesem Sinne: Daumen hoch für den Startbeitrag.