Ich musste auch nachgucken, denn 100 % sicher war ich mir nicht mehr. Solche Fälle wird es immer geben, deshalb dient BGG ja auch nur als „Orientierung“
Wer sich bei Erscheingungsjahren unsicher ist, kann nachfragen. Alternativ sollte man kurz vor Ende der Umfrage noch mal gucken, ob man nicht noch eine Stimme abgeben kann, die zwischenzeitlich für ungültig erklärt worden ist …