Rezension die mit Hilfe eines Rezensionsexemplares entstehen sind eigentlich als Werbung zu kennzeichnen. Es wird davon ausgegangen,dass es aber reicht wenn man erwähnt ein Rezenionsexemplar dafür erhalten zu haben. So gesehen ist das auch eine Vergütung der Rezension.
Blödsinn. Es heißt "Bereitstellen eines Rezensionsexemplars" und nicht "Anzeige/Werbung". Und abgesehen davon ist der Satz "für diese Rezension ist uns ein Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt worden" absolut aussagekräftig, transparent und ehrlich.
Einige Kollegen rezensieren gar nicht erst, wenn sie kein Rezensionsexemplar bekommen. Und das ist ihr gutes Recht. Wenn ein Verlag eine Rezension WILL, dann muss er eben das Produkt zur Verfügung stellen.
Andersrum stimmt aber auch: wenn ICH rezensieren WILL, kann ich nicht fordern, dass mir irgendjemand ein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellt. Entweder kauf ich es dann selbst oder ich frag ganz lieb und hoffe dann, dass meine Leistung es auch wert ist. So einfach ist das.
Der Markt regelt Angebot und Nachfrage. Wenn irgendein Leser Leistung WILL, muss er auch entweder jemanden finden, der die entsprechende Leistung freiwillig bringt oder aber vielleicht auch mal jemanden finanziell unterstützen, damit die Qualität verbessert wird. Jeder Involvierte muss für sich entscheiden, was er will und was er bereit ist, dafür zu "zahlen". Völlig egal ob Leser, Verlag, Journalist, Youtuber oder Blogger.
@HDScurox
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