Beiträge von Harry2017 im Thema „angemessene Vergütung von Rezensionen? Kennzeichnungspflicht bei Erhalt von Rezensionsexemplaren?“

    Oh Schranz, fein :)


    Ok - Um das Topic mal wieder anzuwerfen:


    Vergleichen wir einen DJ Liveauftritt mit einer Con/Veranstaltung eines Youtubers - Dafür zahle ich gerne etwas Eintritt...


    Das streamen in einem Internetradio bzw. auf als Brettspieler auf Youtube ist eine ganz andere Sache. So hart es klingt: Da ist imho meine Zeit, die ich zum zuschauen verwende und meinen Beitrag zu den Klickzahlen leiste oft Vergütung genug, die ich bereit bin zu leisten. Das ich mal zuschaue / einschalte heisst nicht, dass ich ohne diesen Kanal nicht leben könnte oder ihn in irgendeiner Art für absolut herausragend halte. Davon gibts ganz wenige und diese würde (werde) ich auch vergüten.


    Nur weil ein Jongleur am Straßenrand steht und ich ihm gerne mal ne Minute zuschaue, ist diese Leistung nicht so herausragend, dass er dafür Geld verdient :) Jongliert er kopfstehend mit brennenden Backsteinen und spielt dabei Mundharmonika, zücke ich aber gerne das Portemonnaie.

    MissBaybee - Dem Nick Namen nach rate ich mal Gabber oder Hardstyle? :P


    Ich meinte auch eher Internetradio - Das lässt sich besser mit einem Youtubekanal vergleichen, als Liveauftritte (wo eine Vergütung natürlich eher üblich ist).


    Ich war froh, meine wöchentliche Radiosendung zu haben und hab mich gefreut, dass regelmäßig 600-900 Leute zugehört haben, was ich so spiele. Nicht viel, aber für ein kleines Onlineradio im Minimaltechno-Bereich durchaus ein ganz guter Wert...