Rezension die mit Hilfe eines Rezensionsexemplares entstehen sind eigentlich als Werbung zu kennzeichnen. Es wird davon ausgegangen,dass es aber reicht wenn man erwähnt ein Rezenionsexemplar dafür erhalten zu haben. So gesehen ist das auch eine Vergütung der Rezension.
Naja...mit der gleichen Argumentation könntest Du fordern, dass Konzertberichte als Werbung gekennzeichnet werden müssten. Der Journalist durfte ja gratis ins Konzert. Das finde ich etwas abwegig.