Ich gebe dir grundsätzlich recht. Insbesondere bei gekauften Veröffentlichungen. Aber:
Das Netzwerk Recherche bemängelt schon seit Jahren die immer weitergehende Vermischung von redaktionellen Inhalten und Werbung.
Genau das ist bei Rezensionen jedoch NICHT der Fall. Die Vermischung von redaktionellen Inhalt und Werbung zielt auf völlig andere Zusammenhänge ab. Dieser Zusammenhang wäre bspw. gegeben, wenn der Verlag bezahlt, der Rezensent nicht unabhägnig in seinem Urteil wäre oder eine Kompensation über eine Werbeanzeige stattfindet. DAS ist die oft zitierte kritisierte Vermischung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung.
Was aber richtig ist: Bei Rezensionsexemplaren ist der Übergang fließend. Die allgemeine Einschätzung von Juristen (qed - s. o.) und Medienexperten ist, dass Bücher, Tonträger, Eintrittskarten usw., die zur Berichterstattung lediglich ein Arbeitsmaterial sind und keinen nennenswerten Wert haben, nicht bedenkllich sind.
Natürlich könnte jeder auf die kostenlosen Exemplare hinweisen. Aber müssen muss man sehr wahrscheinlich in diesem Fall der Spielerezensionen nicht. Solange es keine Beeinflussung gibt oder einen Anlass, diese zu vermuten ...
Der Grat ist schmal. Keine Frage. So weisen zum Beispiel immer mehr Medien auf vom Veranstalter/Hersteller bezahlte Pressereisen zu Präsentationen usw. hin. Aber niemand käme auf die Idee, im Kulturteil der Tageszeitung bei Buchrezensionen auf das kostenlose Exemplar hinzuweisen oder auf den kostenlosen Eintritt oder, oder, oder. Darum kommt es eben sehr wohl auf den Einzelfall an. Und auf die Darstellung. Und nicht zuletzt auf den Kontext. Und noch einmal: Eine freiwillige, kritische Rezension ist eben keine gekaufte Produktvorstellung gegen Geld! Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.