Sind wir in einem Forum, in dem auch kontrovers diskutiert werden kann?
Bist du wirklich so humorbefreit? Oder hast du bloß den Beitrag von yzemaze nicht verstanden?
Sind wir in einem Forum, in dem auch kontrovers diskutiert werden kann?
Bist du wirklich so humorbefreit? Oder hast du bloß den Beitrag von yzemaze nicht verstanden?
Bandida: Kann es sein, dass du gerade den Pressecodex und das Steuerrecht durcheinander wirfst? Beides sind meines Erachtens Dinge, die man getrennt voneinander betrachten und bewerten sollte.
yzemaze : Wieso jetzt Finanzamt? Ein Geldwerter Vorteil wäre es, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Privatvergnügen (!) eine Konzertkarte überlässt, die Geld gekostet hätte. - Ob es auch bei einer Freikarte noch ein geldwerter Vorteil wäre, da bin ich schon skeptischer.
Hier reden wir aber doch über etwas ganz anderes: Ein Journalist berichtet in einer Zeitung von einem Konzert. Das ist Arbeit, kein Privatvergnügen. Selbst wenn also der Arbeitnehmer die Eintrittskarte bezahlen würde, wären das Arbeitskosten, aber kein geldwerter Vorteil.
Um das alles geht es hier aber immer noch nicht. Kommen wir mal zurück zum eigentlichen Aspekt: Nicht der Arbeitnehmer zahlt den Eintritt, sondern der Veranstalter lässt den Journalisten gratis rein bzw. hat ihm eine Presseakkreditierung für das Konzert gegeben. Ich glaube Weltherrscher einfach nicht, dass man unter dem Zeitungsartikel erwähnen muss, dass der Journalist keinen Eintritt zahlen musste.
Dann müsste übrigens konsequenterweise auch jeder Journalist, der von einer Messe berichtet, unter seinem Bericht erwähnen, dass er aufgrund seines Presseausweises keinen (oder vergünstigten) Messe-Eintritt zahlen musste. Habe ich auch noch nie gesehen ...
Der materielle Vorteil bei freiem Eintritt ist ja eindeutig.
Nein, überhaupt nicht. Wie ein freier Konzerteintritt ein materieller (!) Vorteil sein soll, musst du mir bitte mal erklären. Was genau ist denn die Sache, die ich hinterher an Mehrwert besitze?
Irgendwie scheinst du den Unterschied zwischen materiell und immateriell entweder nicht zu verstehen oder nicht sehen zu wollen. Da ich dich eigentlich so einschätze, dass dir dieser Unterschied bekannt sein sollte, frage ich mich, ob du meinen Beitrag überhaupt richtig gelesen hast ...
Unter dem Link den ich gepostet habe, ist das, wenn man es ganz liest, eigentlich ganz gut dargestellt.
Dort werden als Beispiele immer nur materielle Dinge genannt, wenn ich nichts übersehen habe. Und unabhängig davon ist das aus meiner Sicht nur ein Artikel, den du verlinkt hast, aber mir fehlen da die relevanten gesetzlichen Vorlagen. Ich hatte gehofft, die könntest du nennen ...
Wenn er gratis ins Konzert durfte, dann ist das zu kennzeichnen.
Eine materielle Zuwendung (Rezensionsexemplar) ist aus meiner Sicht noch mal etwas anderes als eine immaterielle. Und meines Wissens ist es absoluter Normalfall, dass Journalisten zu Konzerten eingeladen werden, um darüber zu berichten. Zugleich habe ich noch nie in einer Zeitung wahrgenommen, dass es eine Notiz gibt, der Journalist hätte das Konzert gratis besuchen dürfen. Und ich rede von seriösen Tageszeitungen, die so etwas meines Erachtens kennzeichnen würden, wenn sie es müssten.
Auch bei Kritiken zu Kinofilmen habe ich noch nie den Vermerk gelesen, dass der Journalist den Film gratis sehen durfte, obwohl das meines Wissens immer der Fall ist.
Deshalb habe ich Zweifel an deiner Darstellung. Kannst du das bitte irgendwie belegen?