Unter dem Link den ich gepostet habe, ist das, wenn man es ganz liest, eigentlich ganz gut dargestellt.
Dort werden als Beispiele immer nur materielle Dinge genannt, wenn ich nichts übersehen habe. Und unabhängig davon ist das aus meiner Sicht nur ein Artikel, den du verlinkt hast, aber mir fehlen da die relevanten gesetzlichen Vorlagen. Ich hatte gehofft, die könntest du nennen ...
Der materielle Vorteil bei freiem Eintritt ist ja eindeutig. Du musst kein Geld dafür investieren. Wenn Du es einwandfrei handhaben willst, muss Dir Dein Auftraggeber das als Spesen bezahlen. Und nicht der, der Gegenstand der Rezension ist,oder davon profitiert,oder profitieren könnte.
Habe ich ja genannt, Pressekodex, Pressegesetze der Länder, abgeleitet aus dem Recht auf Pressefreiheit im Grundgesetz, und im speziellen Fall, wenn die Einflussnahme sogar in Schleichwerbung mündet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,welches auch im verlinkten Artikel zitiert wird.
Auch ideelle Zuwendungen, wie privilegierter Zugang zu Informationen sind kritisch, nicht nur materielle. Wobei dieser Zugang natürlich auch wieder zu materiellen Vorteilen führen kann.
Es geht ja hier meist nicht um einzelne Rezensionen, sondern um regelmäßige nach diesem Schema. Da ist dann auch eine Bagatellgrenze schnell überschritten, wie sie im Artikel als mögliche Begrenzung genannt wird.
Wenn Du Dein Rezensionsexemplar immer zurückschickst oder verschenkst, dann wirst Du normalerweise diese Problematik umgehen. Ansonsten ist es einfach grenzwertig, und Transparenz ist da sowieso immer geboten.
Hier wurden vor kurzem auch mal die Bedingungen von Ravensburger gepostet, die an das Erhalten eines Rezensionsexemplar geknüpft sind. Wer unter diesen Bedingungen ein Exemplar annimmt, ist da nochmal einen ganzen Schritt weiter in Richtung Schleichwerbung unterwegs,sofern er das Ganze nicht transparent macht.
Es gab doch auch mal diesen Fall mit diesem Spiel von Kosmos, irgendwas mit Teufeln und Würfeln, das war auch zu Recht hochumstritten. Keine Ahnung ob das heute noch gängig ist, aber in einem solchen Fall ist dann definitiv was faul.