Aber wieso "Rechtliches"? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Firma Google irgendeine rechtliche Handhabe gegen einen Eintrag "Google" oder "googlen" hätte haben können, denn eine bloße namentliche Nennung ist meines Wissens kein Markenverstoß.
Ich glaube mich zu erinnern, das Google selbst darauf bestanden hat, sie wollten wohl die Wortintension der "suche im Internet" nicht nur auf sich selbst bezogen wissen. Andere Suchmaschinenbetreiber sollten nicht "diskriminiert" werden, o.ä.
Aber das kann man bestimmt "googelen"