Beiträge von Kerei im Thema „Ein saufresher Boardgaming Youtube Kanal ;)“

    Ich fände es ja cool, wenn das Video mal von jemandem mit dem entsprechenden fachlichen Hintergrund (Wirtschaftsjura beispielsweise) geprüft wird. Da ist ja viel Material drin (Bewertung von Kleinunternehmen vs. Liebhaberei; Denunziation etc.)

    Ahoi,


    hier kann ich was zum Thema Steuern beitragen, wenn die Inhalte interessieren. Grundsätzlich sind da die Aussagen vom Digger korrekt. Auch die Aussage, doch lieber einen Steuerberater dran zu lassen sind gerechtfertigt, weil Steuerthemen nicht ganz so trivial sind und die Bierdeckelsteuererklärung nun doch nicht gekommen ist.


    Hintergrund: „Kleinunternehmen vs. Liebhaberei“ ist hier aber die falsche Wortwahl. Das sind zwei verschiedene Steuerarten.


    Beim Thema Kleinunternehmer geht es rein um die Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Hier geht es um die Abführung von Umsatzsteuer und den Ansatz der gezahlten Vorsteuer. Hat man weniger als 22.000 EUR Umsatz p.a. Im vergangenen Jahr und 50.000 EUR Umsatz im Laufenden, darf man dahin optieren. Dann führt man keine Umsatzsteuer ab, kann aber gleichzeitig auch keine gezahlte Vorsteuer ziehen.


    Liebhaberei: Das ist aus der Einkommensteuer. Es geht um die „Gewinnerzielungsabsicht“. Hat man die nicht, so kann man weder Kosten steuerlich ansetzen, noch muss man die Einkünfte versteuern. Dies ist dann eher der Fall, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Bei größeren Kanälen mit mehr Einkünften als Ausgaben, wird dies wahrscheinlich regelmäßig der Fall sein (insbesondere, wenn die davon leben). Dann sind auch diese Punkte wie kostenloses Rezensionsexemplar usw. nicht so ganz einfach. Bekomme ich was umsonst zugeschickt und verkaufe das, so muss man das in der Steuererklärung angeben.


    Das nur mal so grob.