Beiträge von Gerrit im Thema „Aktuelle Liefergeschwindigkeit der Spiele-Offensive“

    Ich habe in den AGBs nichts dazu gefunden

    Die AGB sind in diesem Fall relativ egal, weil es eine eindeutige Rechtssprechung gibt.

    Ich habe nur gefunden, dass es unverzüglich erstattet werden muss. Allerdings nicht wohin. Somit könnte es ja durchaus in den AGB stehen, dass eine Erstattung auf das Kundenkonto erfolgt. Wäre es dort separiert, könnte mein Einwand hinsichtlich der Insolvenz ja falsch sein.


    Thygra Willst Du mich/uns an Deinen Erkenntnissen teilhaben lassen oder soll ich beim nächsten Spieleabend den Anwalt meines Vertrauens fragen?

    Hmm, ich habe im Dezember etwas storniert, das ich bereits per PayPal bezahlt hatte und 2 Tage später hatte ich ohne weiteres zutun das Geld wieder auf dem PayPal-Konto. Kann diesbezüglich also nichts schlechtes berichten :)

    Da muss der Azubi einen Fehler gemacht haben. *)


    Ich habe in den AGBs nichts dazu gefunden; grundsätzlich bin ich mit der Praxis das vereinnahmte Geld vorläufig dem Kundenkonto gutzuschreiben einverstanden. Gut finde Shops, bei denen dann nach Ablauf einer Frist der Betrag ohne Rückfrage rückerstattet wird. Und eben nicht bis auf Anforderung einbehalten, was das Verlustrisiko im Falle der Insolvenz auf einen "Nicht"-Kunden verlagert.


    Ich reagiere auf die SO allein schon deshalb allergisch, da sie sich als Fullfillment-Partner eines KS völlig zum Löffel gemacht haben. Total unklar - in Zeiten von cleveren Lagersystemen - ist mir, dass sie es nicht auf die Reihe kriegen die Website mit dem Bestand / der Bestellung zu synchronisieren. Ich fordere ja keine minutengenaue Darstellung, aber wenn man einen Termin auf die Homepage schreibt, dann kann man +7 Tage ja wohl auch mal das Produkt versenden.


    Ich bestelle da nicht mehr.

    Mein Postzusteller fährt sogar einmal um die Nachbarhäuser herum zu meiner Schwägerin und gibt da die Pakete ab, wenn ich nicht zu hause bin.<3 Vielleicht mag er ja auch nur meine Schwägerin.


    Was mir aber natürlich gar nichts nützt, weil die SO ja a) den angeblich so zahllosen Fehlern von DVG aufgesessen ist und/der b) der Container immer noch beim Zoll steht und/oder c) die Pakete beim letzten Osterfeuer verbrannt sind und/oder d) ein Ufo die entführt hat und somit Pavlov's House gar nicht im Lager haben kann... ...woran aber natürlich der Kunde, der ja kein Kunde der SO ist, Schuld ist, weil er bei der SO nicht nachgefragt hat, als er die SO-Bestätigungsemail erhielt, der aber, weil er ja Nichtkunde ist, stattdessen bei DVG nachfragte und sich erst als das Paket mit der Teillieferung ankam, als Antikunde an die SO wandte.


    DVG erzählt übrigens eine ganz andere Geschichte.


    Jetzt klärte sich auch mein Frust mit der Teillieferung: SO hat vergessen mir einen Lieferschein beizulegen. Auf diesem, den ich freundlicherweise via BGG erhielt, stand nämlich, dass es sich um eine Teillieferung handelt. #HätteManWissenMüssen :/


    Torlok Ich hatte Dir ja versprochen, dass Du das Spiel bekommst, wenn der Flughafen BER fertig ist - ich halte mich daran... ...schicke es auch gleich mit dem ersten Flieger... ...als Warensendung.


    #juiceshop


    Wenn du uns Anfragen zu FF-Projekten per Email schickst, bekommst du genau diese Aussage auch per Mail: Wende dich bitte an deinen Vertragspartner. Wir machen Logistik-Fulfillment für andere Verlage, Callcenter-Dienstleistung gehört nicht dazu.


    Wenn das Avis schon falsch war in der Email, die dazu da ist, dass die Empfänger mal kontrollieren sollen, was sie da wohin geliefert bekommen sollen, was hat dich denn daran gehindert, das deinem Vertragspartner mal mitzuteilen, dass er uns falsche Daten gemeldet hat?


    Ich werde Kritik gern annehmen, wenn wir Fehler gemacht haben - in diesem Fall haben wir aber keine Fehler gemacht, sondern 1 zu 1 das gemacht, wofür wir von unserem Kunden beauftragt worden sind. Wenn du Kundenservice von uns möchtest, dann musst DU uns beauftragen, also auch unser Kunde sein.

    Ok, jetzt wir es skurril.

    Frank Noack Wenn ich Deiner Logik folge, hätte es auch schon damals keinen Sinn gemacht, Euch zu fragen oder auf die fehlerhafte Packliste zu reagieren.


    Wenn Ihr schon eine Email mit Link verschickt, dann fügt den Link doch einfach mal mit an. Möglicherweise wäre es dann schon klarer geworden. Woher soll der Endkunde wissen, was der Auftrag mit DVG beinhaltete?


    Ich kann schon verstehen, dass man jetzt hier langsam pampige wird; da wird einem kleinen Krauterladen in einem Forum mit 95% potentiellen Kunden das Geschäftsmodell um die Ohren gehauen (auf Lager heißt ja nicht im eigenen Lager, Gutschriften erfolgen nicht/nur auf das Kundenkonto/verspätet, Kunden haben Rückfragen zum Fullfillment...), da hört man nicht gerne, dass die nervigen Kunden die kryptischen Mails nicht begreifen.


    Frank Noack Mühe Dich nicht auf dieses Post episch zu antworten. Das Thema ist für mich durch. Ihr habt eine Anfrage per Email, die Ihr sicherlich auf unnachahmliche Art beantworten werdet.


    Wenn Torlok und ich unsere Spiele und Würfel haben, werde ich Euch nicht mehr belästigen.


    Gerrit

    Stand das, was du vermisst hast auf dem Lieferschein? Wenn nicht liegt der Fehler nicht bei uns.

    Bei Fulfillmentaufträgen versenden wir, wozu wir beauftragt werden.


    Reklamieren solltest du sowas bei deinem Vertragspartner. Wir haben in diesem Fall keinen Vertrag mit dir, also gibt e auch keinen Grund, sich über uns zu beschweren.

    Ich erhielt von DVG eine vollständige Liste der gekauften Gegenstände mit der Mitteilung, dass diese von Happyshops versandt werden.


    Ich erhielt von Happyshops ein Avis, auf dem die Spiele fehlten.


    Wo ist der Fehler passiert?

    Danke für die Aufklärung Frank Noack rechtlich magst Du recht haben, allerdings halte ich es für grenzwertig, die Fehlersuche auf den Kunden abzuwälzen.


    Mein Vorschlag: schau doch einfach in Eure Unterlagen - mglw. finden sich ja noch Informationen - und gebt auf eine klare Anfrage per Email eine ebenso klare Antwort. Entweder im Sinne von "Danke für Deine Anfrage. Bitte frage bei DVG nach" oder "... Wir fragen nach". Dieses kann man auch als nicht Vertragspartner durchaus leisten.


    Dann gibt es auch kein Gemecker in Foren. In freudiger Erwartung einer freundlichen Email


    Gerrit

    Hallo,


    heute bekam ich eine Info von der Familie, dass Happyshops mir das Paket mit Pavlov's House geschickt hat.


    Aber Glück und Pech liegen ja so dicht beieinander. Es enthielt die Neopren-Spielematte und 6x Sleeves. Es fehlten: viele Extrawürfel (mehrere Sets) und Torlok und mein Spiel. Also, dass Extras fehlen, kann ich mir ja vorstellen. Dass das Hauptspiel fehlt ist mir total unverständlich.


    Torlok Es tut mir total leid. Ich habe es reklamiert und als Dank eine nichtssagende Email bekommen. Auf diese habe ich reagiert und um Klärung gebeten.


    VG Gerrit

    Frank Noack


    Finde ich sehr gut, dass Du das aus 1. Hand aufklärst. Für den Endkunden ist das halt eine Blackbox... ...und Unwissenheit für ja oft zu Frust.


    Vielleicht hast Du noch eine gute Nachricht für diejenigen (z.B. Torlok und mich), die auf Pavlov's House (Kickstarter, von DVG) warten? Sarah von DVG schrieb eine identische Email an die ganze Welt, dass einzelne Pakete es nicht stressfrei durch den Zoll geschafft haben...


    Viele Grüße aus Berlin


    Gerrit