Beiträge von Torlok im Thema „Preissteigerung von Hotels während der Essen-Messezeit“

    Gefunden auf Recht - Reservierung und Buchung - Deutscher Tourismusverband


    Letzter Absatz:


    "Eine schriftliche Buchungsbestätigung, die aufgrund einer Zimmeranfrage durch ein Hotel ausgestellt wird, ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Es liegt keine unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag zustandegekommen. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Parteien über den Zimmerpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18.05.2005, Az: 2-01 S 53/04 hervor."


    Demzufolge würde ich interpretieren, das die bestätigten 99€ bindend sind...