Beiträge von Thygra im Thema „Preissteigerung von Hotels während der Essen-Messezeit“

    Spannender Link, danke!


    Aus diesem Absatz geht aber nicht zu 100 % hervor, ob er auch dann gilt, wenn die Buchungsbestätigung nicht vom Hotel kommt, sondern von einem Buchungsportal, das als Vermittler auftritt.


    Man kann natürlich trotzdem probieren, dem Hotel unter Verweis auf das Aktenzeichen des LG Frankfurt darauf hinzuweisen, dass ein Vertrag bereits zustande gekommen sei. Vielleicht hat das Hotel dann keine weitere Lust auf Streitereien und schluckt die Pille.


    Es kann aber auch anders kommen: Das Hotel könnte nächstes Jahr ein paar Tage vor der Messe eine Email schicken, dass es überbucht ist und deshalb den Beherbungsvertrag nicht einhalten kann. Falls das der Tatsache entspricht, darf das Hotel meines Wissens selbst entscheiden, welchen Gästen es seine Zimmer gibt und welchen Gästen es absagt.


    Du hast dann zwar Anspruch auf Erstattung des Zimmerpreises (falls schon zuvor bezahlt), aber darüber hinaus eine Entschädigungszahlung zu erhalten, ist juristisch nicht einfach. Ohne Anwalt kaum möglich, und ob der Aufwand dann noch lohnt, muss wohl jeder für sich selbst beurteilen ...

    Du kannst natürlich aber auch die Mail einfach ignorieren, schließlich hast du mit der Buchungsbestätigung zu einem Preis von 99 Euro etwas schwarz auf weiß in der Hand.

    Wenn ich in einem Geschäft mit einem Artikel zu Kasse gehe und der Verkäufer dort entdeckt, dass der Artikel offensichtlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet war, dann kann er mein Vertragsangebot, den Artikel zu kaufen, immer noch ablehnen und mich auf den seiner Meinung nach korrekten Preis hinweisen. (Den ich dann natürlich ebenfalls ablehnen kann.) Ich könnte mir vorstellen, dass es hier ähnlich geregelt ist.


    Genau genommen müsste man die AGB des Hotels bzw. die AGB des Buchungsportals studieren, um einschätzen zu können, ob man den Preis von 99 Euro aufgrund der Buchungsbestätigung durchsetzen kann. Steht da drin, dass durch die Bestätigung ein Vertrag zustande kommt? Oder wird sich vorbehalten, dass eine automatisierte Bestätigung widerrufen werden kann? Oder wird sich vorbehalten, dass bei einem offensichtlicher Fehler bei der Preisnennung kein Vertrag zustande kommt? Etc.

    @Braz: Generell ist es in der Hotelbranche absolut üblich, dass zu Messezeiten deutlich höhere Preise genommen werden. Angebot und Nachfrage eben.


    Während der Spielwarenmesse kannst du in Nürnberg für ein "normales" Hotel im Bereich 3-4 Sterne für eine Nacht 250-500 Euro zahlen.


    Von daher ist es aus meiner Sicht normal, dass in Essen die Preise derzeit steigen, weil ja auch immer mehr Aussteller und mehr Besucher jedes Jahr dabei sind, ohne dass zugleich ständig neue Hotels in Essen gebaut werden. Das Angebot bleibt gleich, aber die Nachfrage steigt, und das hat im Kapitalismus eben genau eine Konsequenz: Steigende Preise.