Regel lesen - ein wenig verstehen - schreiben - kommt schon hin mit 2 Stunden.
Scheint ja ein Freund der bodennahen Lagerung zu sein.
Regel lesen - ein wenig verstehen - schreiben - kommt schon hin mit 2 Stunden.
Scheint ja ein Freund der bodennahen Lagerung zu sein.
Ist es unmöglich anzunehmen dass das Gebotene von Brakus ein Teil von dem darstellt, was Verlage suchen?
Mir fällt es schwer - aber möglicherweise ist es so.
BÖSE WELT!
Auf solche leute fällt doch hoffentlich kein Verlag zweimal rein.
Der gute Brakus beweist ja nun leider das Gegenteil - das ist ja die Krux!
Manchmal trifft man anscheindend auch Hunde auf die man gar nicht gezielt hat.
Weiter oben gibt es zum Beispiel Beiträge, die fordern, dass Rezensenten die Rezensions-Exemplare zurückschicken oder dass die Rezensions-Exemplare markiert werden sollen oder auf andere Art und Weise "unverkäuflich" werden sollen.
Sagen wir mal nicht als "neu" verkäuflich.
Sollte für den seriösen Rezensenten kein Problem sein da er das Spiel in der Regel auch spielt und dann als "gebraucht" verkauft, idealerweise noch mit dem Hinweis, dass es sich da um ein Rezensionsexemplar handelt.
Weil es einige wenige Schmarotzer gibt, sollen alle anderen abgestraft werden
Wer verlangt denn das?
Also bitte, gönnt doch den Rezensenten diesen kleinen Bonus
Dem ordentlich arbeitenden Rezensenten sei der kleine Bonus absolut gegönnt.
Dem Nassauer gönnen es die meisten hingegen nicht - darum geht es hier.
Was aber manche auch nicht vor dem Wiederverkauf abschreckt...
Den erzielbaren Preis aber durchaus schmälern dürfte.
Im Übrigen finde ich nichts verwerfliches daran, wenn ein Belegexemplar verkauft wird. Man kann ja schwer alles behalten und das Guiness-Buch ist auch nicht jedermanns Ziel. Nur wenn sie als "neu" verkauft werden ist das nicht korrekt.
Solange der Verlag einem Rezensenten Belegexemplare schickt und der Rezensent dann auch ein Exemplar seiner Rezension an den Verlag schickt ist doch alles in Ordnung.
Wenn einige Verlage auch bei handwerklich mangelhaften Rezensionen weiter Belegexemplare senden liegt das Problem beim Verlag.
Abgesehen davon könnte man Belegexemplare auch entsprechend kennzeichen. Ein dicker Stempel BELEGEXEMPLAR FÜR REZENSENTEN auf Regel und Spielplan oder sonstigen relevanten Teilen dürfte den Wiederverkaufswert deutlich mindern, den Spielwert hingegen nicht beeinträchtigen.
Vielleicht gibt es ja im Guiness Buch eine Rubrik "größte Sammlung geschnorrter Spiele".