Die rechtliche Einordnung ist ein sehr spannendes Thema, da man als "selbständiger" Promoter nicht unter Mindestlohn fällt.
Ob überhaupt eine Selbständigkeit gegeben ist, ist da wieder ein anderes Thema -> L 8/14 KR 334/04 · LSG HES · Urteil vom 20.10.2005 · rechtskräftig oder der Hinweis von Tom bzgl. Wizard of the Coast.