RF Orleans Invasion

  • Vor ein paar Tagen habe ich mit 3 Mitspielern die kooperative Variante zu Orleans gespielt.


    In der Regel steht, dass ich die Wehrtürme über die Aktion "Gildenhaus" errichte.
    Nun zu meiner Frage: wie gewohnt bin ich zu den betreffenden Plättchen mit meiner Figur über Straße oder Fluss hingefahren,
    um dann mein Kontor/Wehrturm zu errichten. Nun meinte aber eine Mitspielerin, ich brauche dort nicht hin zu laufen, da in der Regel steht: Wehrtürme werden über die Aktion Gildenhaus errichtet....
    Was ist richtig?

  • Nun meinte aber eine Mitspielerin, ich brauche dort nicht hin zu laufen, da in der Regel steht: Wehrtürme werden über die Aktion Gildenhaus errichtet....


    Da hat Ode Recht. Selbstverständlich muss der Händler in dem Ort stehen, in dem der Wehrturm mittels "Gildenhaus" gebaut werden soll. Schließlich ist die Anwesenheit des eigenen Händlers laut Spielregel des Grundspiels zum "Gildenhaus" eine Voraussetzung dafür, dass überhaupt gebaut werden darf.


    Ciao
    Stefan


    [Disclaimer: Ich habe als Redakteur an der Entwicklung der Orléans-Erweiterung mitgearbeitet.]

  • Hi,


    Was bei uns nicht 100% klar war, ist ob der Bürgermeister (so heisst die Roll glaube ich) auch über den Pulverturm Leute auf sein Tableau schicken darf. Ich meine ja, aber in der Regel steht meistens bei sowas "kann nur via Rathaus oder Pulverturm hingeschickt werden". Hier steht nur "Rathaus" was mir implizit sagt das der Pulverturm nicht verwendet werden kann. Allerdings macht das aus meinem Spielverständnis keinen sinn. Wenn der Bürgermeister den Pulverturm hat, dann kann er ihn imo auch dafür nutzen um Männchen auf sein Tableau zu schicken.


    Wie seht ihr das?


    Atti

  • Hi Atti,


    es ist der "Ratsherr", aber davon abgesehen würde ich es auch so wie du interpretieren. Das Gebäude spielt mit, und wenn der Ratsherr den Pulverturm hat kann er ihn auch für sein Tableau nutzen. Sieht mir eher danach aus, dass diese Formulierung es an dieser Stelle in die Regel geschafft hat (aus welchem Grund auch immer).


    Aber vielleicht kann @malzspiele ja mehr dazu sagen. Wir sind auch nicht böse, wenn euch das durchgerutscht ist... ;)

  • Hallo!


    Dazu möchte ich gleich noch eine Frage anschließen. Kann ich über die Pfalz das Rathaus eines anderen Spielers nutzen, um Personen auf das Tableau zu schicken?


    Gruß Beangu73

  • Hi @beangu73,


    der inneren Logik folgend müsstest du deine Pfalz aktivieren und nun ein Aktionsfeld des Mitspielers nutzen dürfen. Sollte der Mitspieler sein Rathaus besetzt haben, sehe ich keinen Grund, warum du mit deiner Pfalzaktion nicht seine Gehilfen wegschicken darfst. Die Gehilfen, die deine Pfalz aktiviert haben wandern dann in deinen Beutel zurück.

  • Hi,


    Die Frage ist hier wer der Ratsherr ist. Bin ich der Rathsherr und habe die Pfalzaktion, kann der andere Spieler dann über sein Rathaus (die von meiner Pfalzaktion aktiviert wird) seine Männchen auf mein Rathstableu stellen? Da ich die Aktion auslöse und somit eigentlich ich die Aktion mache, wieso nicht. (ABgesehen davon das in der Regel steht das man nur mit seinem eigenem Rathaus Männchen dahin schicken kann).


    Atti

  • Aber vielleicht kann @malzspiele ja mehr dazu sagen. Wir sind auch nicht böse, wenn euch das durchgerutscht ist...

    Es soll in der Tat so sein, dass der Pulverturm in seinem Nutzen als Pseudo-Rathaus universell ist, d.h. ALLES, was man mit seinem Rathaus machen darf, darf man auch mit dem Pulverturm machen. Also auch als Ratsherr Figuren auf das eigene Extra-Tableau senden (weswegen der Pulverturm einer der Lieblingsorte des Ratsherren ist).


    Nicht erlaubt ist es als Ratsherr über die Pfalz das Rathaus eines anderen Spielers zu nutzen, um dessen Figuren auf das eigenen Tableau "umzuleiten". Hier muss der liebe Mitspieler seine Figuren erst mittels Herberge zum Ratsherr befördern. Dieser Fall ist in der Spielregel so tatsächlich nicht erläutert...


    Ciao
    Stefan


    [Disclaimer: Ich habe als Redakteur an der Entwicklung der Orléans-Erweiterung mitgearbeitet.]

  • Hallo Stefan,


    danke für Erläuterung, das mit der Pfalz haben wir dann falsch gespielt.


    Eine Regelfrage hatten wir dann noch zu den Zusatzaktionen "Fuhrwerk" und "Zunfthalle". Darf ich mit einer Aktion Waren bzw. Geld an beide Stadtspielpläne schicken? In der Regel steht "an eine Stelle". Was zählt denn als Stelle?
    Darf man also z.B. mit einer Aktion je 2 Münzen an die beide Stadtspielpläne schicken?


    Gruß Beangu73

  • Darf ich mit einer Aktion Waren bzw. Geld an beide Stadtspielpläne schicken? In der Regel steht "an eine Stelle". Was zählt denn als Stelle?

    Dass die Leute aber auch immer alle Lücken finden müssen... :crying:


    Da muss ich selbst erst einmal bei den Autoren nachfragen. Wir spielen es bisher immer so, dass man nur an genau einen (Teil-)Ort des Plans liefern darf - so wie man ja uch nur an genau einen Mitspieler (und nicht alle alle) liefern kann. Sobald ich eine Aussage dazu erhalte, melde ich mich wieder,


    Ciao
    Stefan


    [Disclaimer: Ich habe als Redakteur an der Entwicklung der Orléans-Erweiterung mitgearbeitet.]

  • Nach Rückfrage beim Verlag und den Autoren sind die Fragen noch immer nicht endgültig beantwortet.


    Zur Frage

    Kann ich über die Pfalz das Rathaus eines anderen Spielers nutzen, um Personen auf das Tableau zu schicken?

    geht die Tendenz derzeit eher dahin, es zuzulassen. Damit wird das Spiel natürlich etwas leichter, als wenn man es nicht zulässt.


    Bei der Frage

    Darf ich mit einer Aktion Waren bzw. Geld an beide Stadtspielpläne schicken? In der Regel steht "an eine Stelle". Was zählt denn als Stelle?

    sieht es genauso aus: Keine klare Aussage, aber eine Tendenz zur leichteren Fassung, den gesamten Stadtplan als eine Stelle anzusehen. Auch das macht das Spiel leichter.


    Deshalb würde ich sagen: Entscheidet selbst! In den ersten Partien könnt ihr ja erst einmal die jeweils leichtere Fassung spielen, und dann, wenn ihr Übung habt, zu den schwereren Versionen übergehen.


    Ciao
    Stefan


    [Disclaimer: Ich habe als Redakteur an der Entwicklung der Orléans-Erweiterung mitgearbeitet.]

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Regelfrage zur Solovariante. Da werden jeweils 4 neutrale Personenplättchen pro Beruf auf den Spielplan gelegt. Um an das Bürgerplättchen in der Leiste des Schiffers zu gelangen, muss ich 5 mal auf der Leiste vorankommen.


    Die Grundregel besagt aber, dass ich eine Aktion nur ausführen kann, wenn noch Plättchen zur Verfügung stehen. Folglich komme ich nie an das Bürgerplättchen auf der Schifferleiste ran. Oder übersehe ich hier etwas?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ich gehe mal davon aus, dass Du die Solovariante "Der Würdenträger" meinst. An das Bürgerplättchen scheint man in der Tat nicht heran zu kommen. Da man sich aber vor Spielbeginn aussuchen kann, wo man die Bürgerplättchen platziert, kann man das Feld auf dieser Leiste einfach freilassen.