DHL-Paket verschwunden - sogenannte Empfängererklärung - rechtliche Folgen?

  • Hallo an den Schwarm,


    mit folgender Frage hat sich doch ganz bestimmt schon ein Brettspieler hier auseinandergesetzt: ein heiß erwartetes Spiel, ob Kickstarter oder Retail ist nicht aufgetaucht...

    Nun war es bei mir kein Brettspiel, sondern etwas anderes. Das ist ja am Ende egal. Jedenfalls war es mir zu teuer um das Fehlen zu ignorieren.


    Zum Verlauf:

    Der Standard-Zustellversuch Zuhause scheiterte (Keiner Zuhause), das Paket sollte an die Packstation weitergeleitet werden... Soweit normal und OK.

    Und dabei blieb es. Die Sendungsverfolgung änderte sich nicht. Es ist nach wie vor auf dem Weg zur Packstation, nunmehr seit Wochen.

    Weder in meiner DHL-App noch sonst irgendwo gab es andere Nachricht. In der Packstation ist es also nie angekommen, meines Wissens auch nicht in der Filiale. Es ist auf dem Weg wohin auch immer.


    Meinerseits Nachfrage beim Absender, dieser möge sich kümmern.

    (Laut Post darf ich als Empfänger nicht selbst nachforschen?)


    Ich habe noch nie ein Paket NICHT erhalten; Ich denke doch, dass es dafür die Versicherung der Pakete gibt?



    :?: Nun kamen diese beiden Schreiben von DHL und damit verbunden meine Nachfrage:


    Hat das Ausfüllen dieser Schreiben rechtliche Folgen für mich?

    Sollte dies zu irgendetwas führen, für das man Rechtsschutz ziehen müsste? Den habe ich nämlich leider nicht (ich weiß, dass ich das nachversichern sollte). :?:



    Am Ende verzichte ich dann doch lieber auf den Paketinhalt als Löhne von einem Anwalt zu zahlen. Auch wenn es "weh" tun würde, knapp über 100 Euro Paketinhalt sind schnell durch Anwaltsstunden erreicht...


    Oder ist dies "Standard" von DHL und danach passiert nichts weiter?

    DHL kann es ja wohl am besten in seiner eigenen Sendungsverfolgung sehen?


    Aber wer weiß, wo / wer das Paket geklaut hat? Vom LKW gefallen, irgendwer hatte lange Finger, keine Ahnung.

    Was der Postbote dazu sagt, weiß ich auch nicht. Das muss eine Aushilfe gewesen sein, da unsere Stamm-Postbotin weiß wo die Schwiegereltern in spe wohnen und dort abgibt.


    Ich hoffe auf eure Erfahrung mit verschwundenen (Brettspiel oder auch nicht) Paketen! :?:


  • Also diese Sendungsverfolgung würde ich auf jeden Fall ausfüllen und durchführen. Ich sehe da noch überhaupt nichts von Anwaltskosten. Eigentlich ist hier der Empfänger komplett aus der Haftung raus...


    Ich hatte sowas schon mit einem Spiel vom Schwerkraftverlag. Da war das Problem dann der Ausschluss der Packstation als Weiterleitungsziel in den AGB des SK Verlags. Aber auch da kann man nichts für. Ist der normale Weg, wenns nicht zugestellt werden kann. Ich sehe da überhaupt kein Versäumnis auf Seiten des Empfängers.

  • Hallo,


    komplett verschwunden hatte ich bei DHL auch noch nicht, allerdings durchaus drei, vier Fälle, in denen ein Paket mehrere Wochen (2-3) im Nirwana unterwegs war und dann doch noch ankam. Daher drücke ich dir mal die Daumen, dass es noch ankommt.


    Gruß Tom

  • Du hast es nicht bekommen. Und genau das teilst Du schriftlich der DHL mit. Ende der Geschichte.


    Das Problem hat die DHL, weil die einen Liefervertrag mit dem Versender geschlossen hat und jetzt das Paket suchen muss.


    Im zweiten Step bleibt im schlimmsten Fall der Versender auf der verschwundenen Ware sitzen und muss Dir den Kaufpreis erstatten. Den holt sich dann der Versender aber von der DHL wieder. Damit bleibt die DHL als Logistiker auf dem Schaden sitzen.


    Du hast am wenigsten Rennerei, sei froh.

  • Bei DPD ist bei mir sogar mal der Händler auf den Kosten sitzen geblieben, weil Aussage gegen Aussage von mir als Empfänger und vom Auslieferer stand. Der Auslieferer hat hier so schwammig reagiert, weil er sonst privat das Paket hätte ersetzen müssen. Seine Stellungnahme war schlicht falsch. Habe dann mit dem Händler 50/50 gemacht und habe nicht den vollen Preis verlangt von ihm zurück.

  • Ist kein Problem, einfach ausfüllen und gut ist. Habe ich schon zweimal gemacht. Einmal tauchte tatsächlich das Paket nach ca. 6 Monaten wieder auf (wobei es damals nur ein Spiel im Wert von 20 Euro war und das Geld überwiesen wurde), bei dem anderen Fall gab es das Geld für den Inhalt weil das Paket nie wieder aufgetaucht ist.

    Besser schlecht gespielt als gar nicht (oder war es umgedreht? 🤔)

  • Wichtig für dich: Du hast keinen Vertrag mit DHL. Den hat nur der Absender. Deswegen kannst du auch keine Nachverfolgung einleiten. So, DHL möchte jetzt, dass du versicherst, dass das Paket nicht bei dir angekommen ist. Natürlich hat das am Ende rechtliche Implikationen - du solltest hier nicht Lügen. Sinn ist, das DHL / der Empfänger nicht um ihr Geld/Paket geprellt werden :).

  • Für mich sieht es so aus als hätte der Absender schon einen Nachforschungsauftrag gestellt, deswegen bekommst Du als Empfänger diese Abfrage.


    Ich hatte den Fall schon anders herum, ein von mir gesendetes Paket ging verloren (lange keine Änderung im Tracking), ich habe den Nachforschungsauftrag gestellt und musste den Wert nachweisen (in dem Fall ebay Verkauf) und der Empfänger musste bestätigen dass er nichts erhalten hat. Ich habe das Formular für den Empfänger nicht gesehen, gehe aber mal davon aus, dass es wohl das gleiche ist.


    Am Ende wurde mir der Wert erstattet. Daher würde ich das Formular einfach ausfüllen, damit die Nachforschung weiter bearbeitet wird.

  • Ich hatte so etwas mal mit einer Bestellung von Hugendubel.

    Zustellung von DHL in meine damals gewohnte Packstation.

    Beim Öffnen des Fachs war dies......leer.
    Ein bisschen telefoniert und Hugebdubel hat mir ein .pdf geschickt.

    Dies war auch eine Erklärung, dass ich kein Paket erhalten habe.

    Ausgefüllt und Hugendubel hat mir anstandslos am selben Tag noch ein neues Paket geschickt (welches auch ankam).


    Ich sehe hier auch nur die normale Erklärung und keinerlei mögliche Probleme damit.

  • Das ist der Standardablauf, wenn der Absender einen Nachforschungsantrag gestellt hat.

    Der Lieferdienst fragt dadurch bei Dir an, ob das Paket mittlerweile bei Dir angekommen ist und teilt Dir auch mit, dass Falschaussagen strafbar sind.

    Danach sollte ein neues Exemplar (falls Kickstarter) an Dich versendet werden (das wird quasi von der Versicherung des Lieferdienstes bezahlt).

    Falls das erste Paket irgendwann noch eintrudelt musst Du das dem Absender melden, es zu behalten wäre strafbar.


    Hatte ich auch mal, weil ein Paketbote meinte es wäre eine gute Idee das Paket vor der Haustür abzustellen obwohl ich das nicht erlaubt hatte. Paket war (natürlich) weg als ich von der Arbeit nach Hause kam. Wurde aber auch anstandslos ersetzt.

  • Im zweiten Step bleibt im schlimmsten Fall der Versender auf der verschwundenen Ware sitzen und muss Dir den Kaufpreis erstatten

    Ganz so einfach ist es nicht. Bei einem Versand von privat an privat geht das Risiko des zufälligen Untergangs (so heißt das) mit Übergabe an DHL auf den Empfänger über. Bei einem online-Shop ist es natürlich so, wie Du schreibst.

  • Frau_Meeple : Das so etwas passiert ist nicht ungewöhnlich. Du kannst das Formular unbesorgt ausfüllen.


    Es kann durchaus sein, dass du die Sendung verspätet erhältst. Evtl. hat irgendjemand geschlampt und das Paket wurde nicht korrekt gescannt.


    Ich hatte mal eine Situation, dass ich mehrere Pakete ordnungsgemäß in eine Packstation gelegt habe und sich nach 2-3 Wochen Käufer gemeldet haben und nach dem Verbleib ihrer Pakete gefragt haben. Da tat sich auch in der Sendungsverfolgung nichts. Nach einem irren Rechercheaufwands meinerseits, hat sich herausgestellt, dass DHL die Pakete aus der Packstation nicht abgeholt und weiterversendet hat.

  • Ich danke euch für die vielen Antworten!


    Da sich eure Antworten decken, bin ich beruhigt! Danke vielmals dem Brettspiel-Schwarm!!!

    Dann kann ich das Schreiben beruhigt ausfüllen...


    Wo das letztendlich abgeblieben ist? Vielleicht klärt es sich, vielleicht nicht. Es ist bereits ein paar Wochen her.

  • Wahrscheinlich nicht im Scan?

    Wg. :?: :?:

    Ich hatte mich nur gewundert, da ich in dem Schreiben keinen für mich auf den ersten Blick rechtsverbindlich Begriff sah. Im Gegenteil, eine Aufweichung der Antwort wurde auch noch vorgegeben (nicht ich erhalten, später erst bekommen, etc). Selbst "Empfängererklärung" sah ich nur im Link.

  • Im zweiten Step bleibt im schlimmsten Fall der Versender auf der verschwundenen Ware sitzen und muss Dir den Kaufpreis erstatten

    Ganz so einfach ist es nicht. Bei einem Versand von privat an privat geht das Risiko des zufälligen Untergangs (so heißt das) mit Übergabe an DHL auf den Empfänger über. Bei einem online-Shop ist es natürlich so, wie Du schreibst.

    Ja, da gebe ich Dir recht! Zwischen zwei Privatpersonen ist es anders. Da geht das Versandriskio mit Übergabe der Ware an die Post an den Empfänger über. Bin jetzt davon ausgegangen, dass er bei einer Firma etwas bestellt hat.

  • Also ich habe die Dinger schon mehrfach ausgefüllt und kann dir versichern, dass ich nicht im Knast gelandet bin.

    Selbst dann nicht, als das Paket nach Ausfüllen und Abschicken des Formulars doch noch aufgetaucht ist.

  • Bei mir ganz aktuell ein Paket in die Packstation eingeliefert - det empfänger hat ne Retoure von nem online Shop bekommen....auf Nachfrage zum Nachforschungsantrag kriege ich nur zu hören: wird bearbeitet....laut DHL wurde das Paket geliefert - es ist aber das falsche



    Auch hier keine rechtlichen folgen (bisher).

  • Ja, da gebe ich Dir recht! Zwischen zwei Privatpersonen ist es anders. Da geht das Versandriskio mit Übergabe der Ware an die Post an den Empfänger über. Bin jetzt davon ausgegangen, dass er bei einer Firma etwas bestellt hat.

    Na, dann drück' ich mir mal die Daumen. Ein für mich bestimmtes Paket liegt gerade in Bochum und hat seit Tagen den Status "Vorbereitung für den Weitertransport". :(