Beiträge von Sankt Peter im Thema „Witz: Juristendeutsch“

    Der folgende Sprachkurs hilft Ihnen, in Sekundenschnelle aus jeder noch so einfachen Aussage einen "perfekten" juristischen Satz zu basteln. Viel Spaß.


    1. Schritt: Sie nehmen einen ganz normalen Satz:


    "Vielen Dank für Ihren Brief. Wir beantworten Ihre Fragen, sobald wir mit Herrn Müller darüber gesprochen haben."


    2. Schritt: Sie reichern den Satz mit Substantiven an. Ersetzen Sie einfach alle Verben durch Hauptwörter oder Streckverben. Und vergessen Sie nicht, die Substantive mit der Endung "-ung" aufzublähen:


    "Vielen Dank für Ihren Brief. Wir kommen in Beantwortung Ihrer Fragen auf Sie zurück, sobald wir Rücksprache mit Herrn Müller gehalten haben."


    3. Schritt: Sie anonymisieren (zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses) den
    Text:


    "Vielen Dank für das vorgenannte Schreiben. Die Unterfertigten kommen in Beantwortung der darin aufgeworfenen Fragen auf diese zurück, sobald sie Rücksprache mit dem Mandanten gehalten haben."


    4. Schritt: Sie übersetzen alles ins Passiv:


    "Für das vorgenannte Schreiben möchten wir uns bedanken. Die Unterfertigten werden in Beantwortung der darin aufgeworfenen Fragen auf diese zurückkommen, sobald unsererseits Rücksprache mit dem Mandanten gehalten werden konnte."


    5. Schritt: Sie würzen Ihre Arbeit mit unnötigen Adjektiven und
    Partizipien:


    "Bezugnehmend auf das vorgenannte Schreiben möchten wir uns bedanken. Die Unterfertigten werden in alsbaldiger Beantwortung der darin aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen umgehend auf diese zurückkommen, sobald unsererseits die unverzichtbare Rücksprache mit dem derzeit abwesenden Mandanten gehalten werden konnte."


    6. Schritt: Wiederholen Sie abschließend unbedingt noch einmal Schritt 2 bis 5:


    "Unter Bezugnahme auf das vorbezeichnete Schreiben möchten wir dankenswerterweise den Empfang durch unser Haus bestätigen. Den Unterfertigten erscheint es bezüglich der im Betreff bezeichneten Angelegenheit gegebenenfalls im Bereich des zeitnah Umsetzbaren, zu den angesprochenen rechtlichen Fragestellungen in alsbaldiger Erledigung der im vorgenannten Schriftsatz aufgeworfenen konkreten Problemkreise in schriftlicher Form Stellung zu nehmen, sobald durch unsere Kanzlei in Bezug auf die von Ihrer Seite geäußerten Anliegen die nach unserem Dafürhalten gebotene Rücksprache mit der derzeit noch auf nicht absehbare Zeit in Abwesenheit befindlichen Mandantschaft gehalten werden konnte."


    Hochachtungsvoll,
    Dr. jur. O. Neubert
    Fachanwalt für Konfusionsrecht