Beiträge von Puma im Thema „Kennerspiel des Jahres 2016 (grauer Pöppel)“

    @PeterRustemeyer: Ich hätte es eigentlich ahnen müssen, nicht wahr? ;)
    Vielleicht liegt es daran, dass ich in diesem Semester allgemeines Zivilrecht (BGB AT) gelehrt habe und daher besonders empfindlich bin, sodass sich mir alle Nackenhaare aufstellen, wenn ich lese,
    dass jemand einen klassischen Vorgang zum Vertragsschluss in einem Geschäft als Auktion bezeichnet (es ging mir nur um dein Beispiel, nicht um Isle of Skye).


    Dann ist es also auch keine Auktion, wenn ich bei einer Auktion das Startgebot für irgendeinen Ramsch tätige, niemand sonst bietet mit, und ich erhalte den Zuschlag?

    Doch, ist es.

    Denn das ist ein analoger Vorgang.

    Nein, ist es nicht. Analog sind deine Fälle nur im Ergebnis: ein Kaufvertrag kommt zustande zwischen zwei Parteien. Der Vertragsschluss in seinen Einzelheiten könnte unterschiedlicher nicht sein.
    Aber vermutlich betrachte ich das Ganze zu juristisch und sollte es demnächst mal mit einer mathematischen Lösung versuchen. Ich bin dann mal raus, denn ich glaube, alle weiteren Ausführungen wären Perlen vor die Säue...