Beiträge von Klaus Ottmaier im Thema „Gekauft, Verkauft, Gebacken, Getauscht, Verschenkt, ...“

    @Thygra Meintest du den? Daraus geht halt auch nicht hervor, ob ein "PSP-exklusiv"-Artikel wit GWT von den entsprechenden Shops online verkauft werden darf oder nicht. Wieso derartige Bezeichnungen in einem Webshop nicht vernünftig erläutert werden, muss man wohl auch nicht verstehen.

    Wenn nicht "PSP + online exklusiv" dabei steht, dann darf der Artikel NICHT online verkauft werden. PSP ist nur ein engerer Kreis der stationären Fachhändler, die sich als Pegasus Shop Premium haben eintragen lassen.
    Es muss also "online" dabei stehen, damit ein Artikel online verkauft werden darf.
    Jetzt verständlicher?


    Dass ein stationärer Händler aber auf Anruf den gewünschte Artikel verschickt, spricht nichts dagegen.


    Liebe Grüße


    Klaus Ottmaier


    Redaktion Pegasus Spiele