ZitatOriginal von gugi
Naja, ich dachte nur, weil er dir ja durch das Zuschicken eine Erlaubnis zum Veröffentlichen gegeben hat. Das sollte also möglich sein.
Veröffentlichen ist nicht gleich veröffentlichen. Zunächst musst du die Rechtslage checken. Also erst die FDL lesen und schauen ob BGG kompatibel ist.