Beiträge von Sankt Peter im Thema „Express 01 bei der Spieleschmiede“

    Wohin soll das jetzt wieder führen?


    Welche Antwort erwartet weserkiesel auf seine Frage und welche erwartet drfunk?


    Hier die Möglichkeiten auf weserkiesels Frage:
    a) ja, ich habe es nötig
    b) nein, ich habe es nicht nötig


    Hier die Möglichkeiten auf drfunks Frage:
    a) ja, habe ich, weil ...


    Alle Antworten führen wieder zu einer endlosen, unfruchtbaren und am Ende wahrscheinlich eskalierenden Diskussion...


    Also bitte back to topic...


    Und die Fragen per PN klären...


    Also nach dem Text von SO:


    In der Beschreibung des Projekts findest du auch den Verantwortlichen für dessen Umsetzung. In der Regel ist das der Spieleverlag, dessen Spiel mit eurer Hilfe finanziert werden soll. Spiele-Offensive.de fungiert lediglich als Vermittler und wickelt die Zahlung und Abrechnung der Beiträge der Förderer ab und, sofern es bei diesem Projekt soetwas gibt, auch den Versand eventueller Belohnungen.


    gehe ich doch davon aus, dass Dein Ansprechpartner in allen Fällen der Leistungsstörung der gute Peter ist.


    Na Hauptsache das Innenverhältnis SO zu Eggert ist vernünftig rechtlich strukturiert. Aber das kann ja dann nicht das Problem von den Backern sein.


    Da wäre ich mir nicht so sicher an wen Du Dich wenden mußt, wenn das Spiel nicht produziert wird. Die Frage ist mit wem Du den Kaufvertrag gemacht hast. Wäre ich SO, dann hättest Du ihn mit dem Produzenten.


    Unten in der Projektinfo steht, dass eggertspiele verantwortlich ist. Nicht SO!

    Zitat

    Original von thooomas


    Wenn ein ganz normaler Kaufvertrag zustande käme, könnte jeder Käufer seinen Kaufvertrag bis zu 14 Tage nach Erhalt der Ware widerrufen (siehe Fernabsatzverträge im BGB). Damit wäre die Finanzierung eines Projekts aber auf sehr wackeligen Beinen.


    Bei Crowdfunding gebe ich mein Geld eben nicht in erster Linie, um eine Ware zu erwerben, sondern um ein Projekt zu fördern. Das ist für mich einer der wesentlichen Unterschiede von Crowdfunding zu einer normalen Vorbestellung, bei der der Kauf einer Ware im Vordergrund steht.


    Letztendlich kommt eine übereinstimmende Willenserklärung über den Intermediär (Plattform) zwischen Projektinitiator und Unterstützer zustande. Der Initiator verplfichtet sich rechtlich bindend die vom Unterstützer gewählte Prämie (reward) zu liefern und der Unterstützer verpflichtet sich den Betrag X zu bezahlen. Im weitesten Sinne ist das ein Schuldverhältnis auf Gegenseitigkeit (also ein Kaufvertrag). Das ist dann auch rechtlich einklagbar wenn eine der beiden Parteien nicht leistet. Der Intermediär ist der Vermittler und ist keine der beiden Seiten verpflichtet. Zwischen ihm und dem Projektinitiator entsteht jedoch auch ein Schuldverhältnis (Online-Stellung des Projekts und Abwicklung der Zahlung vs. Provision). Allerdings sollte der Intermediär alleine schon aus Reputationsgründen die Identität des Initiators prüfen und ein wachsames Auge in Sachen Geldwäsche haben.