Für mich als unbedarften Laien klingt das schlimmer als "Wir leihen dir das Spiel zu Rezensionszwecken."
Gibt es hier juristische Meinungen ob das legal sein kann? Mir fällt da sowas wie Be... ein. Und dem Fiskus könnte da vielleicht auch was zu einfallen?
Wie gesagt, ich bin da fachfremd. Aber einen Geschmack auf der Zunge bekomme ich davon trotzdem.
Das Zauberwort dürfte hier "Schutzgebühr" sein