Beiträge von FalcoBaa im Thema „Content Creator die auf Unknowns aktiv sind?“

    Sehr interessant finde ich folgenden Hinweis auf „Wettbewerbsrecht-Berlin.de“

    „Wenn es sich um eine kostenlose Bereitstellung von Waren handelt, ist eine Kennzeichnungspflicht der Produktplatzierung erst notwendig, wenn der Wert der bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen 1.000,00 EUR übersteigt. Bei Schminkutensilien beispielsweise dürfte dieser Wert nicht so schnell erreicht werden, bei Kleidung, insbesondere Designerkleidung hingegen schon. Die unentgeltlich zur Verfügung gestellten Waren stellen sogenannte Produkthilfen dar.

    Außerdem ist Voraussetzung, dass die Bloggerin die Beiträge nach bestem Gewissen und unbeeinflusst verfasst und nicht vertraglich dazu verpflichtet ist, die Waren oder Dienstleistungen positiv darzustellen, denn andernfalls ist eine illegale Schleichwerbung gegeben.“

    Meines Erachtens nach ist ein Rezensionsvideo eines Produktes keine Werbe- oder Dauerwerbesendung. Erst recht nicht, wenn nicht zum Kauf geraten oder ein empfohlen wird. Eine bloße positive Kritik beispielsweise ist noch kein Drängen oder Empfehlen zum Kauf. Besonders wenn über den Kanal beispielsweise kein Link zur Kaufmöglichkeit bereitgestellt wird.

    Es hinkt vielleicht etwas, aber das Literarische Quartett wurde und wird auch nicht als Dauerwerbesendung gekennzeichnet selbst wenn dort eventuell alle Bücher positiv besprochen wurden.

    Ich muss auch in aller Kürze zugeben, dass ich das Aussparen von besonders negativen Kritiken äußerst schwierig und was das Thema Kritik an sich ein bisschen fragwürdig finde.

    Ein Verriss an sich ist nicht respektlos. Weder dem Spieleautoren, noch dem Spiel selbst gegenüber.

    Zur Kritik gehört es auch verreißen zu dürfen. Genauso wie das in den Himmel loben.