Beiträge von HamburGamer im Thema „Darf man aktuelle Spiele (für den Eigenbedarf) selbst basteln, und wenn ja....“

    Für Horrified gibt's ja die Terrified-Variante bspw.:

    https://boardgamegeek.com/thread/2608815…ified-terrified

    Uff. Also das ist dann ein Level, bei dem ich sofort Bedenken hätte. Das sieht nicht mehr nach selbst "gebastelt" aus, auch wenn es das wohl ist. Und wenn das erlaubt ist, dann brauchen wir uns hier keine Sorgen zu machen. Zumal der Bastler in dem Falle ja sogar seine ganzen Dateien auf Anfrage gerne mit allen teilt.

    Also das ist auf ganz vielen Ebenen nicht erlaubt ;-). Angefangen vom Markenrecht, dass er z.B. das Ravensburger/Universal/Prospero Hall-Logo nimmt für etwas, was nicht von diesen Marken kommt. Plus Bildrechte, Urheberrechte, Missbrauch des CE-Logos, ISBN-Nummer.... ;)

    Also sowas öffentlich zu verteilen könnte problemlos Schadensersatzansprüche erzeugen wegen der diversen Vergehen (so von wegen Markenschädigung). Also wenn Ravensburger/Universal/ProsperoHall/die Autoren sich denn wehren. Hier würde ich eher davon ausgehen, dass sie nicht davon wissen oder es als private "Fanmod" durchgehen lassen. Wobei das nicht ungefährlich ist für einen Markeninhaber, die eigene Marke nicht zu "verteidigen". Aber das führt zu weit.

    Im Brettspielbereich scheinen die meisten Verlage ja entweder nachsichtig oder nicht reich genug, um hier über Grenzen hinweg Rechtsstreits zu führen. Wobei sojemand wie Universal würde ich nicht unbedingt provozieren, die waren sich ja auch nicht zu schade, einzelne Serien/Musik-Downloads zu verfolgen.

    Aber das Projekt als solches ist schon cool, viel Leidenschaft reingeflossen.

    Sagt mal, PowerPlant  Rednax, fragt Ihr ChatGPT nach dem Gesetztestext, oder wo habt Ihr diese vermeintlichen Zitate her? Denn wenn ich im offiziellen Gesetztestext nachschaue, steht da unter dem angegebenen Paragraphen was anderes....

    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html


    Also die schon zu Zeiten der CD-Brenner aufgenommene Einschränkung, dass die Kopie nur von einem legitimen Original erstellt werden darf, macht hier schon einen entscheidenden Unterschied. Also wenn Du Dir eine selbst gekaufte Marvel Champions Karte kopierst, um sie häufiger für den Deckbau zu haben, oder durch Asterix Grafiken auszutausche, wäre das davon abgedeckt. Sich entsprechende Karten aus Discord zu holen und zu drucken, eher nicht.

    Und es geht unter Punkt 6 übrigens so weiter

    (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

    Also zum Thema "darf ich die Ergebnisse teilen".


    Aber egal, für sich selber kräht da sicher kein Hahn nach, da stimme ich Euch ja allen zu. Bastel mir auch gerne kleinere Kartons von Spielen ;)