Beiträge von Schachtelmeer im Thema „Nutzung von KI in Spielen (und deren erzwungene Offenlegung)“

    Schachtelmeer : Nach den AGBs von Midjourney hat nur der Ersteller des Bildes die Rechte diese kommerziell einzusetzen und auch nur, wenn er das Bild erstellt hat, als er ein Abo laufen hatte. Wenn ich mich recht erinnere, dürften andere diese Bilder nicht kommerziell nutzen (weiß ich aber gerade nicht mehr 100%ig), können aber drauf zugreifen. Texte und das Grafikdesign der Karte sind weiterhin geschützt. Somit könntest du das Bild einer Karte nutzen aber nicht ungestraft das ganze Spiel kopieren. Aber so tief bin ich da jetzt auch nicht drin.

    Ich komme halt bei mir von einem storybasierten Abenteuerspiel, wo noch mehr als ein paar Zahlen auf einer Karte sind.

    Da kann aber Midjourney noch so viel in die AGB schreiben, wenn dann urheberrechtlich die Grundlagen für so einen Schutz gar nicht existieren. Das europäische und deutsche Urheberrecht geht von einem menschlichen Schöpfer aus, dessen Werk schützenswert ist. Maschinell erzeugte Produkte sind mit dem aktuellen Urheberrecht zumindest in Europa nicht schützbar, bei Texten ist das rechtlich mehr oder weniger bereits ausdiskutiert. Sprich: Man müsste erst einmal die rechtlichen Grundlagen schaffen, um so eine AGB auch in Europa wirksam zu machen.

    Übrigens gab es diese Diskussion schonmal, als - ich glaube es war Photoshop - versucht hat, Lizenzgebühren für Bilder zu bekommen, die mit ihrer Software erstellt wurden. Das gab einen kurzen Aufschrei, dann war es aufgrund der rechtlichen (und technischen) Unmöglichkeit, dies weiterzuverfolgen, wieder vom Tisch.

    Oder hab ich hier zu kurz gedacht?

    Ich glaube ja. Graphische Gestaltung (Ikonographie, semantische Platzierung) ist in meinen Augen die größte Leistung eines Brettspiel-Graphikers (sowie Autoren und Redakteuren und wer sonst noch seine Finger da drin hat). Diese sind Teil der schützbaren Gestaltung und entstammen auch nicht einer KI. Ich denke nicht, dass wir da einen Sturm von "legalen Plagiaten" erwarten müssen.

    OK, aber wenn ich alle Texte umgestalte und die Icons ändere, könnte ich dann trotzdem den Originallook nehmen. Schriftart/Schriftgröße wäre ja etwas, was ich z.B. bei einer Übersetzung eh anpassen könnte / müsste. Ich hab gestern Sabika auf Deutsch gesehen, da ist genau das (gottseidank, die Originalschrift war grauenhaft) gemacht worden. Wenn da jetzt noch die Icons (gerne per KI) umgebastelt werden, hätte ich also diese "schöpferische Höhe" auch umlaufen.

    Ich weiß, ich konstruiere da gerade einen Fall, aber ich finde das schon interessant, dass die über die Problematik am eigenen Werk (das damit dann ja teilweise nicht rechtlich schützbar wird) so gar nicht nachdenken, ebenso wenig wie Verlage das bei Texten aktuell tun.

    Nur als Gedankenspiel: Aktuell ist die einhellige Rechtsmeinung, dass an KI-generierten Texten kein Urheberrecht besteht, da eine KI nicht als "geistiger Schöpfer" auftreten kann (da gibt es sogar schon ein Rechtsgutachten des Landes NRW zu). Wenn gleiches für KI-generierte Bilder gilt (und ich wüsste jetzt kein Argument, wieso die Argumentation da nicht 1:1 übernommen werden könnte), dann werfen die o.g. Spieleverlage Spiele auf den Markt, an denen das, was bisher schützbar war (also Design und Optik) zukünftig genau das nicht mehr sind und jede/r einen Nachdruck veranlassen könnte. Oder hab ich hier zu kurz gedacht?