Gead, ich glaube du missverstehst mich. Ich bin absolut nicht dafür, dass man Kreative um ihre Urheberschaft betrügt. Ich bin ja selbst davon betroffen.
Aber KI ist letztlich ein Werkzeug wie es auch Computer, das Internet oder Maschinen sind. Man muss mit den Werkzeug umgehen lernen. Und so wie Maschinen Handarbeit ersetzt haben, werden KI-Anwendungen auch Berufe verändern. Daher ist es grundsätzlich erst einmal egal, ob ein Ergebnis per Hand oder Maschine erzeugt ist. Übrigens werden davon Berufe betroffen sein, die das jetzt nicht einmal ahnen bis in Bereiche hinein, die wir lieber von Menschen besetzt sehen. Therapie, Beratung, Medizin, Personalwesen, Finanztransaktionen. Das alles läuft in Ansätzen schon.
Ich bin jedoch der Erste, der auch im eigenen Interesse für die Rechte von Urhebern streitet. Der Drahtseilakt zwischen Training der KI und Schutz der Urheberschaft ist deshalb die wahre Herausforderung. In diesem Sinne muss es vor allem aber auch praktikable Lösungen geben. Ein Opt-out ist sicher keine perfekte Lösung. Es ist allerdings auch nicht einfach, das zu kanalisieren.
Ob man immer das Nutzen von KI angeben muss, wage ich ebenso zu bezweifeln. Was ist denn mit KI-Erzeugnissen, die aber noch deutlich bearbeitet werden? Muss man das auch angeben? Wo genau ist dann die Grenze? Bei einem Wort, bei der Hälfte? Bei 10 Prozent des Bildes oder bei 50% ? Bei einer Codezeile oder bei drei Vierteln? Spielt es am Ende für das Ergebnis oder irgendwen wirklich eine Rolle, ob ein Bild oder ein Text ganz oder teilweise von KI stammt oder nicht, WENN die Rechtefrage einigermaen geklärt ist? Ein Faktencheck gehört zum Beispiel bei Texten zwingend dazu. Ich röume ein, dass viele meiner Berufskollegn hier absolut nicht sauber arbeiten. Aber das ist ja nicht die Schuld der KI. Ebenso gibt es Menschen, die abschreiben oder Fotos klauen. Es ist eben nicht so einfach schwarz.-weiß.
Dass man bei Spielen so etwas angeben sollte, sehe ich auch so. Das gilt ebenso wie für Illustratoren, Autoren und Redakteure. In vielen anderen Fällen, wo eine Namensgebung unüblich ist, würde ich das vom Einzelfall abhängig machen wollen.
Beiträge von Reich der Spiele im Thema „Nutzung von KI in Spielen (und deren erzwungene Offenlegung)“
-
-
Das ist ein Trauerspiel.
Ich bin da offener. Wenn das Ergebnis stimmt, ist es doch egal. Für meinen Bereich kann ich sagen, dass die Entwicllung bei den Texten atemberaubend ist. Aber noch immer würde ich keinem Kunden KI-Texte anbieten wollen.
Ich sage schon seit Langen, dass KI eine größere Revolution als das Internet ist. Es ist letztlich ein Werkzeug, das die Welt verändert. Aber es ist ein Werkzeug. Was man damit macht, das ist die große Frage. Bisher sieht das in vielen Bereichen nicht so tippitoppi aus. Aber das kann in wenigen Monaten schon ganz anders sein. Dazu ist das ja nicht auf Bilder oder Text beschränkt. Was da kommt, ist ein Tornado, der große Teile des Lebens beeinflussen wird. -
Wir reden in dem Thread ja über Bilder. Und hier eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen halte ich für äußerst schwierig. Es würde vermutlich nicht ausreichen, dass einzelne Details oder eine Perspektive reproduziert werden. Wie du aber sagst, es müsste sowieso erst mal jemand drauf aufmerksam werden und bereit sein, eine Klage zu führen.
Bei Bildern ist es aus meiner Sicht sogar einfacher als bei Texten. Es muss nur ein für das Foto wesentliches Detail genutzt sein und erkennbar sein. Und das ist sehr relevant. Quizspiele sind zum Beispiel ein prima Gegenstand für so etwas.
Doch, wir reden hier auch über andere Bereiche. Oder glaubst du, Hintergrundgeschichte, Kartentexte, vielleicht irgendwann Regeln werden nicht auch schon jetzt oder in Kürze teilweis emit KI erzeugt? Und selbst die Spieleentwicklung kann ganz schnell darauf basieren. Dann bekommen auch Plagiatsdiskussionen eine völlig neue Wendung. Ich würde fast wetten, dass spätestens 2025 das erste Spiel auf KI-Basis irgendwo erscheint. Und wenn es ein Kleinverlag ist. Und ich wette weiter, dass es sogar gut funktionieren wird. -
Weiß nicht ob das so heiß gegessen wie gekocht wird. Wie groß ist die Gefahr denn tatsächlich? Dazu müsste die KI ja ein Bild ausgespuckt haben, das einem urheberrechtlich geschützten Bild entspricht. Spätestens bei sehr spezifischen Prompts oder wenn ich eine Skizze vorgebe, halte ich das für unwahrscheinlich. Und vermutlich durchläuft das Bild (beim professionellen Einsatz) noch einen Iterationsprozess. Kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen dieser theoretisch mögliche Fall relevant werden sollte.
Auch wenn ein einzelnes Bild nicht geschützt werden kann, kann es m.W. bereits jetzt als Teil eines Werks geschützt werden, oder nicht? Das wird spannend, wie da künftig Schöpfungshöhe definiert werden wird.
Reden wir mal von Texten. Von Inhalten. Von Erkenntnissen. Ich experimentiere mit ChatGPT seit Anfang des Jahres. Bei bestimmten Nischenthemen, in denen ich mich gut auskenne und selbst wesentliche Dinge publiziert habe, habe ich Texte generieren lassen, die meinen eigenen extrem ähnlich waren. Ich habe meine Zweifel, dass eine Klage (die mein Kunde führen müsste, was er aber nicht machen wird) wirklich erfolglos wäre. Nun mal angenommen: Jemand nutzt ähnliche Prompts bei einer anderen Nische. Er veröffentlicht die Texte. Die sind aber über weite Teile deckungsgleich zu anderen Texten. Das kann durchaus passieren. Fordere beispielsweise mal auf, einen Absatz umzuschreiben. Da pasiert je nach Eingabe nicht so viel. ChatGPT produziert also durchaus Duplikate.
Also: Die Texte werden veröffentlicht. Zwei Effekte: Der Urheber kann rechtliche Schritte einleiten. Publisher ist gekniffen. Die meisten Urheber werden es aber nicht einmal merken. Was im Web aber viel schädlicher für die Webseite ist: Der Content wird geklaut und woanders veröffentlicht. Da es KI-Erzeugnisse sind, kannst du da nichts machen, selbst bei einem Impressum des Täters nicht.
Bei Bildern ist das potenziell schwieriger. Aber: Schon kleine Details können zum Problem werden. Ein beleuchteter Eiffelturm? Ein Foto mit besonderer Perspektive, das sich in einem Gesmatkontekt wiederfindet? Diese Details SIND angreifbar. Aber auch hier: Dall-E hat in einer meiner Nischen Fotos produziert, die Details meiner eigenen Fotos gezegt haben (besondere Landschaft hier um die Ecke). Es ist unwahrscheinlich, dass es Zufall war oder ein anderer Urheber ein sehr, sehr ähnliches Foto hatte. Ich habe keine Ahnung, wie die an die Trainingsdaten gekommen sind. Evtl. hat auch ein User etwas estellen lassen und ein geschütztes Foto hochgeladen. Soll heißen: Das geht alles.... hier sind. Maschinenlesbar bedeutet ja nicht, dass es auch von allen Maschinen gelesen wird. Es gibt keinen Standard, wo und wie das zu hinterlegen ist. Es heißt oft: Impressum.
Nach nochmaliger Ueberlegung ist das eigentlich ulkig. Wir reden hier ja von KI, da ist ja Alles maschinenlesbar.

Weiß, das war ein Scherz. Aber: Wer sagt denn, dass Maschinen das Impressum lesen, bevor sie Websiten abgrasen?
-
Photoshop gibt z.B. ebenfalls Vollgas und wenn die Tools dort erstmal aus der Beta herausgekommen sind, dann kann ein Laie den Workflow ohnehin nicht mehr nachverfolgen.
Sind sie - bei mir zumindest. Effekt: Du kannst sogar mit einem leeren Bild anfangen und dir ganz einfach mit etwas Photoshopfähigkeiten ein x-belebiges Motiv erstellen. Kleine Änderungen sind jetzt sehr einfach. Es ist ein Quantensprung der Bildbearbeitung. Es wird jetzt vermutlich viele Reiseblogger geben, die Bilder von ihren Reisen posten (Person vor Sehenswürdigkeit), ohne je das Haus verlassen zu haben.
-
Beleg? Meines Wissens ist es in D/EU eben kein juristisch greifbares Verbot, sondern nur ein Indiz zur Klärung eines möglichen Missbrauchs.
Hör dir der Heise Podcast von oben an. Da wird das von einem Anwalt genau erläutert.
Scheint wirklich so im Gesetz zu stehen. Ich hatte mehrere Artikel gelesen, die das Thema ansprechen, aber meinten, dass ein Opt-out zwar möglich, technisch aber nicht umfassend möglich ist. Wobei wir dann ...
Der Opt-Out scheint mir auch ein schlechter Scherz zu sein, da es wohl keinen entsprechenden, vernuenftigen Standard dazu gibt.
... hier sind. Maschinenlesbar bedeutet ja nicht, dass es auch von allen Maschinen gelesen wird. Es gibt keinen Standard, wo und wie das zu hinterlegen ist. Es heißt oft: Impressum. Ich denke, es müsste ein allgemeingültiger Meta-Bereich für alle Anwendungen definiert werden. Meines Wissens gibt es das noch nicht. Am Ende müssen Gerichte klären, ob die beabsichtigte Wirkung technisch ausreichend umgesetzt ist. Und das meinte ich oben. Gesetzestext hin oder her: In der Praxis muss es auch handhabbar und einklagbar sein.
Generell ist derzeit wirklich einiges in Bewegung. Ich denke, dass eine Reglementierung mal wieder am falschen Ende angefangen wird. Nicht die Technik ist das Problem, sondern der Nutzer, der damit etwas macht. Und das sage ich als theoretisch Betroffener, da in meinem Bereich ChatGPT gerade Arbeitsplätze wegfrisst.
Davon ab sind urheberrechtliche Aspekte nicht zu unterschätzen. Viele meinen, sie könnten KI-Erzeugnisse ohne Probleme nutzen, weil es ja nicht von ihnen kommt. Die Wahrheit ist: Sie nutzen ein Erzeugnis, das gegen das Urheberrecht verstoßen kann, für das sie selbst aber kein Urheberrecht geltend machen können. Nutzer von KI-Systemen sind in dem Punkt doppelt gefährdet. Denn ihnen kann man einfach alles klauen ohne Angst vor Strafen. Sie hingegen können juristisch belangt werden.
Ich bin froh, dass ich in einem Segment arbeite, in dem es auf Fakten ankommt und nicht auf Worthülsen.. Denn noch ist ChatGPT eben kein Lexikon, sondern generiert Texte auf Basis von Wahrscheinlichkeiten. Aber das wird nicht mehr lange dauern ... Irgendwann heißt es "Computer, erklär mir ..." -
Nur ist die eben rechtlich zulässig, solange die Verwendung vom Urheber eines Bild nicht untersagt ist. Diese Verweigerung muss in "maschinenlesbarrer Form" vorliegen (= Opt-Out). In dem Fall darf ein Crawler entsprechende Daten nicht abgreifen.
Beleg? Meines Wissens ist es in D/EU eben kein juristisch greifbares Verbot, sondern nur ein Indiz zur Klärung eines möglichen Missbrauchs.