Beiträge von sNice24 im Thema „Schwarmwissen Krankenkasse Kinderkrankengeld“

    Also ich bin als selbstständiger ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert, ebenso meine Frau. Wir müssten explizit (!) einen Tarif mit Krankengeldanspruch buchen, der Standard Tarif für freiwillige Mitglieder hat diesen Anspruch nicht und ist dafür etwas günstiger.

    Der Unterschied ist aber hier die Selbstständigkeit. Der Threadersteller ist freiwillig versichert aufgrund vom Einkommen als Angestellter, könnte sich also auch theoretisch privat versichern. So wie ich verstanden habe gibts hier entscheidende Unterschiede.

    Höherverdienender Angestellter.


    Begründung: ... Sie sind bei uns als freiwillig versicherter Arbeitnehmer versichert. Die Mitgliedschaft als freiwillig versicherter Arbeitnehmer beinhaltet keinen Anspruch auf Krankengeld.

    What!? 8|

    Ist das korrekt? Wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin, habe ich kein Anspruch auf Krankengeld?


    Edit: Danke Urbisan für die Klarstellung.