Beiträge von PeHa im Thema „Schwarmwissen Krankenkasse Kinderkrankengeld“

    hallo Urbisan, besten Dank für deine Mühe und ausführlichen Erläuterungen! :danke:

    ich bin GKV bei der Knappschaft, d.h. nicht privat versichert.


    Widerspruchsfrist ist leider verstrichen (bis 3. März), nichtsdestotrotz wird mir - insbs. mit Lesen und Verstehen deines Beitrags - bewusst, dass die Kasse hier schreibt, dass ich kein Krankengeld bekomme, und das kann ja nicht sein (ich habe dem nirgends widersprochen)... dem gehe ich jetzt mal nach.

    Aus dem Verfahrensrecht zur abgelaufenen Widerspruchsfrist:
    Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt überlicherweise am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt aber nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. :/